Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

Uegierungs Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 11. Weimar. 11. Juli 1846. 
JJ -§8§9 8s 
  
  
Ministerial-Bekauntmachung. 
Nachdem zwischen den zum deutschen Zoll= und Handels-Vereine verbun- 
denen Staatsregierungen unter dem 21. Oktober 1845 zu Carlsruhe das nach- 
stehend abgedruckte Münz-Kartel abgeschlossen, auch dasselbe demnachst ge- 
genseitig ratifizirt worden ist: so wird solches zur Nachachtung für alle Groß- 
herzogliche Behörden und Unterthanen hierdurch öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar am 8. Juli 1846. 
Großherzoglich Sächfisches Staats-Ministerinm, 
erstes Departement. 
Freiherr von Gersdorff. 
MWMunz-Kartel. 
Nachdem die zum Zoll= und Handels-Vereine verbundenen Regierungen 
als wünschenswerth erkannt haben, zur Vervollständigung der allgemeinen 
Münz-Konvention vom 30. Juli 1838 und zu gegenseitig wirksamerem Schutze 
ihres Münz-Regals, ein Münz-Kartel abzuschließen, so haben zu diesem Zwecke 
zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät, der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren geheimen Ober-Finanz-Rath Adolph Georg Theodor 
Pochhammer, Ritter des Königlich Preußischen rothen Adler-Ordens 
zweiter Klasse c.; 
17
	        
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