Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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II. Wir bringen hiermit zur oͤffentlichen Kenntniß, daß vom 1. Oktober 
d. J. an das Personengeld auf den Post-Kursen zwischen Coburg und Cassel, 
zwischen Goͤttingen und Eisenach und zwischen Schmalkalden und Hersfeld auf 
7 Sgr. für die Meile herabgesetzt worden ist. 
Auch ist das Ueberfracht-Porto auf genannten Kursen zwischen den Sta- 
tionen des Scchsischen Distrikts in der Weise neu regulirt und ermäßigt wor- 
den, daß dasselbe nach dem Satze von 8 0f. für jede 5 Pfund auf die Meile 
erhoben wird, wobei jedoch die etwa früher ausnahmsweise ermaßigten Taren 
bestehen bleiben. 
Weimar am 28. September 1846. 
Großherzoglich Sächsche Ober-Postinspektion. 
Helbig. 
III. um eine rasche Erledigung der bei dem Verkehre auf den hiesigen 
Getreidemärkten entstehenden Irrungen im Interesse des handelnden Publikums 
zu vermitteln, haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, dem hiesigen 
Stadtrathe die Befugniß zur Vornahme von Sühneverhandlungen bei der- 
gleichen Marktstreitigkeiten bis auf Widerruf dergestalt gnädigst zugestanden, 
daß die von einem verpflichteten Protokoll-Führer über diese Verhandlungen 
ordnungsmäßig ausgenommenen Niederschriften (Gesetz über die Besetzung der 
Gerichtsbank vom 13. April 1833 F. 1, K. 8 lit., c, F. 4 flg.) gleiche Wir- 
kung haben sollen, wie diejenigen, welche durch das Gesetz zur Abkürzung 
und Verbesserung des Prozeß-Verfahrens vom 12. April 1838 F. 58 den 
gerichtlichen Sühne-Protokollen beigelegt ist, also die Wirkung, daß auf 
dem Grunde eines Eingestaändnisses oder Vergleiches die Hürfsvollstreckung 
ebenso wie aus einem rechtskräftigen Erkenntnisse beantragt werden kann. 
Höchstem Befehle gemäß wird dieses hierdurch zur offentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 6. Oktober 1846. 
Großberzoglich Sächüssche Landesregierung 
und 
Großherzoglich Gächsische Landes-Orektion. 
von Müller. von Conta.
	        
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