Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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III. Im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung der Thüringischen 
Eisenbahn von Halle bis Weimar bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt- 
niß, daß die Beförderung der auf der Eisenbahn angekommenen Equipagen von 
den Bahnhöfen der Eisenbahn in den dabei gelegenen Stations-Ort, sowie um- 
gekehrt der Transport der auf der Eisenbahn weiter gehenden Equipagen, so- 
fern dieselben im Stations-Orte die Pferde wechseln, vom Stations-Orte nach 
den dabei gelegenen Bahnhöfen der Eisenbahn den Posthaltereien im Großher= 
zogthume mit der Verbindlichkeit übertragen worden ist, zu dieser Beförderung 
stets eine angemessene Anzahl von Postpferden bei der Ankunft der Eisenbahn- 
züge auf den Bahnhöfen auch ohne vorherige Bestellung in Bereitschaft zu halten. 
Für diese Dienstleistungen sind die Posthaltereien zu erheben berechtigt: 
Fabrgebühr. Po#tillione-TrinkgelL. 
für einen zweispännigen Wagen — Thir. 20 Sgr. 5 Sgr. — Pf. 
dreispaͤnnigen - 1 — 7.é. 6 = 
: Fierspännigen - 1 210 7. 6 
Hinsichtlich der Bespannung finden auch hier die Vorschriften der Erxtra- 
post-Verordnung vom 22. August v. J. Anwendung. 
Für diejenigen Ertra-Posten und Couriere, welche vom Bahnhofe der Thä- 
ringischen Eisenbahn bei Weimar unmittelbar nach den benachbarten Postorten 
befördert werden, sind die Stations-Entfernungen nach Maßgabe der wirklichen 
Wegeslänge bestimmt, wie folgt: 
vom Bahnhofe bei Weimar nach Arnstadt zu 52 Meilen. 
Berka a/J. - 13 
— - - ": Blankenhain = 24 O" 
"D - - Bruttelstedt -13 - 
- - - - -Coͤlleda -84 - 
- - - - * Eckardtöberga- 31 - 
- 2 2 2 Erfurt 8 2 
wb - - 2 Jena 8 - 
2 2 2 2 2 Krannichfeld : 3 * 
- - - . Sômmerda 31 - 
2 2 * - “"ö Stadtilm * 4 - 
Nach Maßgabe dieser Entfernungen sind die zu zahlenden Betraͤge zu 
berechnen.
	        
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