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III. Im Hinblick auf die bevorstehende Eröffnung der Thüringischen
Eisenbahn von Halle bis Weimar bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennt-
niß, daß die Beförderung der auf der Eisenbahn angekommenen Equipagen von
den Bahnhöfen der Eisenbahn in den dabei gelegenen Stations-Ort, sowie um-
gekehrt der Transport der auf der Eisenbahn weiter gehenden Equipagen, so-
fern dieselben im Stations-Orte die Pferde wechseln, vom Stations-Orte nach
den dabei gelegenen Bahnhöfen der Eisenbahn den Posthaltereien im Großher=
zogthume mit der Verbindlichkeit übertragen worden ist, zu dieser Beförderung
stets eine angemessene Anzahl von Postpferden bei der Ankunft der Eisenbahn-
züge auf den Bahnhöfen auch ohne vorherige Bestellung in Bereitschaft zu halten.
Für diese Dienstleistungen sind die Posthaltereien zu erheben berechtigt:
Fabrgebühr. Po#tillione-TrinkgelL.
für einen zweispännigen Wagen — Thir. 20 Sgr. 5 Sgr. — Pf.
dreispaͤnnigen - 1 — 7.é. 6 =
: Fierspännigen - 1 210 7. 6
Hinsichtlich der Bespannung finden auch hier die Vorschriften der Erxtra-
post-Verordnung vom 22. August v. J. Anwendung.
Für diejenigen Ertra-Posten und Couriere, welche vom Bahnhofe der Thä-
ringischen Eisenbahn bei Weimar unmittelbar nach den benachbarten Postorten
befördert werden, sind die Stations-Entfernungen nach Maßgabe der wirklichen
Wegeslänge bestimmt, wie folgt:
vom Bahnhofe bei Weimar nach Arnstadt zu 52 Meilen.
Berka a/J. - 13
— - - ": Blankenhain = 24 O"
"D - - Bruttelstedt -13 -
- - - - -Coͤlleda -84 -
- - - - * Eckardtöberga- 31 -
- 2 2 2 Erfurt 8 2
wb - - 2 Jena 8 -
2 2 2 2 2 Krannichfeld : 3 *
- - - . Sômmerda 31 -
2 2 * - “"ö Stadtilm * 4 -
Nach Maßgabe dieser Entfernungen sind die zu zahlenden Betraͤge zu
berechnen.