Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Der ausschließende Debit mit Salz soll — ohne gegenseitige Berechnung 
und Vergütung der damit etwa verbundenen Vortheile — in den dem Steuer- 
vereine angeschlossenen Kommunion-Besitzungen der Königlich Hannoverschen Re- 
gierung, in den dem Zollvereine angeschlossenen Kommunion-Besitzungen aber 
der Herzoglich Braunschweigschen Regierung zustehen. 
Artikel J. 
In Kontraventions-Sachen gegen die nach Artikel 2 in den Kommunion-= 
Besitzungen geltenden Abgaben-Gesetze sollen kompetent seyn: 
1) für die dem Steuervereine angeschlossenen Kommunion-Besitzungen 
a) in erster Instanz das Kommunion-Bergamt zu Goslar, 
b) in zweiter Instanz die Königlich Hannoversche Justiz-Kanzlei zu Göt- 
tingen, 
I) in letzter Instanz das Königlich Hannoversche Ober-Appellations- 
Gericht zu Celle; 
2) für die Saline Juliushalle 
a) in erster Instanz das Herzoglich Braunschweigsche Amt Harzburg und 
das Herzoglich Braunschweigsche Kreisgericht Wolfenbüttel, nach Maß- 
gabe der im Herzogthume Braunschweig bestehenden Kompetenz-Be- 
stimmungen, 
b) in zweiter und letzter Instanz das Herzoglich Braunschweigsche Kreis- 
gericht Wolfenbüttel und das Herzoglich Braunschweigsche Oberlan= 
desgericht, nach Maßgabe der im Herzogthume Braunschweig bestehen- 
den Kompetenz-Bestimmungen; 
3) für die Langelsheimer Hütten 
n) in erster Instanz das Herzoglich Braunschweigsche Amt Lutter am 
Barenberge und das Herzoglich Braunschweigsche Kreisgericht Gan- 
dersheim, nach Maßgabe der im Herzogthume Braunschweig bestehen- 
den Kompetenz-Bestimmungen, 
b) in zweiter und letzter Instanz das Herzoglich Braunschweigsche Kreis- 
gericht zu Gandersheim und das Herzoglich Braunschweigsche Ober- 
landesgericht, nach Maßgabe der im Herzogthume Braunschweig be- 
stehenden Kompetenz-Bestimmungen; 
4) für die Hüttenwerke und das Kommunion-Gebiet bei Gittelde und Ba- 
denhausen 
a) in erster Instanz das Herzoglich Braunschweigsche Amt Seesen und das 
Herzoglich Braunschweigsche Kreisgericht Gandersheim, nach Maßgabe 
der im Herzogthume Braunschweig bestehenden Kompetenz--Bestimmungen,
	        
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