Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

üegierungs - Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
  
Nummer 16. Weimar. 12. Juni 1847. 
  
Bekanutmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, werden 
die nachgenannten mit dem getreuen Landtage vereinbarten Gesetze: 
1) einen Nachtrag zu dem Gesetze vom 10. April 1839 über die Gerichts- 
Zuständigkeit in Kriminal-Sachen betreffend, 
2) über die Ausdehnung der Appellations-Befugniß in Kriminal-Sachen, 
3) über die Aufhebung des Privilegiume des Fiskus, des Regenten und 
seiner Gemahlin bei Veräußerungen, 
4) über die Irren= Heil= und Pflege-Anstalt zu Jena, 
5) über einen Nachtrag zum Pfandgesetze vom 6. Mai 1839 und 
6) über die Gültigkeit der Adoptionen und Arrogationen 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 5. Juni 1847. 
Großherzoglich Sächüsche Landesregierung. 
von Müller. 
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