B.
Instruction
der Prüfungscommission für mechanische Baugewerken.
& 1. Der Vorsitzende der Prüfungscommission hat die nach § 14 der Verordnung
zunächst an ihn gelangenden Anmeldungen derjenigen, die zu der Prüfung für mechanische
Baugewerken zugelassen zu werden wünschen, alsbald dem der Commission zugeordneten, theoretisch
gebildeten Sachverständigen mitzutheilen, von welchem hierauf die Prüfungsaufgaben
vorläufig abzufassen und der Commission in Vorschlag zu bringen sind.
Die endliche Feststellung derselben erfolgt durch gemeinschaftlichen Beschluß der Commission,
die sich zu dem Ende auf Einladung des Vorsitzenden so oft versammelt, als das Bedürfniß
der zur Erledigung vorliegenden Geschäfte es erheischt.
&# 2. In Ansehung der Prüfungsaufgaben selbst ist folgendes zu beobachten:
Gegenstand derselben ist die Bearbeitung einer dem Fache des Eraminanden zugehörigen
Anlage nebst den nöthigen Kostenanschlägen, nach von der Prüfungscommission zu gebenden
Vorlagen und beziehendlich auf dem Terrain aufzunehmenden Local= und Gefällverhältnissen.
Diese Bearbeitung besteht
a) in einer ausführlichen Beschreibung der Anlage, der Einrichtung derselben im Ganzen
und Einzelnen, soweit nöthig — wo mehrere Constructionen in Frage kommen köonnen
— mit Angabe der Gründe für die getroffene Wahl;
b) in einem Anlagsrisse über die ganze Ausführung, in einem angemessenen, nicht zu
kleinen Maaßstabe, nach Erfordern unter Beifügung einzelner Theile in größerem
Maaßstabe als dem allgemeinen;
C) in einem ausführlichen Kostenanschlage.
8 3. Hat sich die Commission über die zu stellende Aufgabe vereinigt, so ist der
Prüfungscandidat auf einen von der erstern beliebig zu bestimmenden Tag zur Prüfung vorzuladen,
auf Anmelden mit der von ihm auszuführenden, ihm schriftlich vorzulegenden Aufgabe
bekannt zu machen und wegen Ausarbeitung derselben in das für diesen Zweck bestimmte
Local zu verweisen, auch während der Arbeit angemessen zu beaufsichtigen.
Die gefertigte Probearbeit wird zuvörderst bei den Mitgliedern der Prüfungscommission
in Umlauf gesetzt, worauf sich dieselbe versammelt, um auf den Vortrag des theoretischen