400 Das Stromgebietsrecht und die internationale Flußschifffahrt.
heute als unbestritten anzusehen; er ist ebenso wichtig und unantastbar
als die Freiheit des offenen Meeres.
Diese Meeresverbindungen find gleich der offenen See und
den großen Stromläufen zum Nutzen der ganzen Menschheit geschaffen
und es steht keinem Volke zu, dieselben in irgend welcher
Art zum Schaden der Menschheit und der Civilisation ausschließlich
an sich zu reißen.
1) Im Jahre 1866 beauftragte der Senat der Vereinigten Staaten den
Admiral Davis den Gesammttonnengehalt der Fahrzeuge zu ermitteln, die nach
Vollendung der Durchstechung des Isthmus denselben passiren würden. Der Admiral
berichtete folgendes: Gesammttonnengehalt für 1866: 3094 070 Tounen: Handelswerth
2 339 155 650 Frcs., Ersparniß für den Handel durch die Passirung des
Canals 247 651 940 Frcs., zehn Jahre nach Eröffnung des Canals, diese 1866
angenommen, berechnete der Admiral den Tonnengehalt der passirenden Schisse
auf 6 188 110 Tonnen. — Der Panamacanal wird die Entfernung von London
und Liverpool nach S. Francisco um etwa 14 000 Meilen abkürzen; das weite
Gebiet des Westens von Britischamerika, die Vereinigten Staaten, Mexico,
Columbia, Peru und die übrigen Südamerikanischen Staaten am Stillen Ocean
werden in vier Wochen von England und dem Continent aus erreicht werden
können. Bulletin du Canal interocéanique Nr. 143; 1 noüt 1885. p. 1268—1270.
*) Gesetz 28 vom 18. Mai 1878 betr. die Genehmigung zur Herstellung eines
interoceanischen Canals durch das Columbische Gebiet. — Die 26 Artikel dieses
Gesetzes bilden die Concessionsurkunde und das Bedingnißheft (cabier
des charges) der Gesellschaft. Dessen hauptsächliche Bestimmungen sind: Die Concession
dauert 99 Jahre; innerhalb 12 Jahren von Gründung der Baugesellschaft
muß der Canal vollendet und dem Betriebe übergeben sein (Art. 1). Die Canalhäfen
und dessen Gewässer von einem Meere zum andern werden für alle Zeiten
als neutral erklärt; im Kriegsfalle tritt keine Unterbrechung des Verkehrs
ein; alle Schiffe können ungehindert verkehren ohne irgend welche Ausnahme
oder Vorzug; ausgenommen sind auswärtige Truppen, die nur mit Erlaubmiß
des Congresses passiren können, und Kriegsschiffe solcher Staaten, die sich mit
Columbia im Kriege befinden und nicht ein Recht auf jederzeitige Durchfahrt durch
Staatsverträge erhielten, welche die Souverainetät Columbiens auf dem Isthmus
von Panama und dem Gebiete, welches der Canal durchschneidet, ferner die Immnnität
und Neutralität des Canals selbst, seiner Häfen, Buchten und anderen
Pertinenzen, sowie des angrenzenden Meeresgebiets garantirten (Art. 5). Die
Columbischen Kriegsschiffe können jederzeit unentgeltlich passiren, ebenso Munition
und einheimische Truppen; die Durchfahrt ist denjenigen Staaten untersagt, welche
nicht durch Staatsverträge mit Columbia das Recht auf jederzeitige Durchfahrt erworben
haben (Art. 6). Die Canalhäfen sind frei und offen für den Handel aller
Nationen und es darf keine Abgabe von der Einfuhr erhoben werden (Art. 7).
Geeignete Vorschriften zur Hintanhaltung des Schmuggels werden seitens der
Executive der Republik erlassen werden (Art. 8). Die seitens der Gesellschast fir
die Durchfahrt zur Erhebung gelangenden Gebühren werden ebenso wie die Abgaben
für die Leuchtfeuer, das Lootsenwesen, den Remorquedienst, Anker., Transit., Schiffahrtsgelder
in einheitlicher Weise von allen Schiffen ohne irgend welche
Ausnahme oder Bevorzugung eingehoben werden. Die Hauptgebühr von der Schif.
fahrt darf 10 Franes für den Kubikmeter des unter Wasser befindlichen Schift