Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Vekanntmachungen. 
I. Die bis zum Anfange der Sommervorlesungen auf der Universitaͤt 
Jena im Jahre 1846 unter Einem ärztlichen Direktorium vereinigten Landes- 
Heilanstalten daselbst sind seit jener Zeit dergestalt getrennt worden, daß das 
Irrenhaus, das Entbindungs-Institut, das Landes-Krankenbaus, insoweit es 
zur Aufnahme innerer Kranken dient, und das Landes-Krankenhaus, insoweit 
es zur Aufnahme chirurgischer Kranken dient, jedes einer besondern, von den 
übrigen völlig getrennten Direktion unterworfen ist. 
Diese Direktion, sowohl in rein technischer als versuchsweise und bis auf 
Widerruf auch in administrativer Beziehung, ist nur Einem und zwar einem 
technischen Direktor anvertraut, diesem aber zur Besorgung der Korrespondenz 
mit den Behörden und sonstiger geeigneter Geschäfte ein allen vier Anstalten 
gemeinschaftlicher Sekretär beigegeben. 
Die amtliche Bezeichnung dieser Vorstände ist: 
Direktorium der Großherzoglichen Irren-Heil= und Pflege-Agnstalt 
zu Jenaz 
Direktorium der Großherzoglichen Emtbindungsanstalt zu Jena; 
Direktorium des Großherzoglichen Landes-Krankenhauses, medizinischer 
Abtheilung zu Jenaz 
Direktorium des Großherzoglichen Landes-Krankenhauses, chirurgischer 
Abtheilung zu Jena. 
Höchstem Befehle gemaß wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht. 
Weimar am 5. August 1847. 
Großherzoglich Sächsssche Landes-Direktion. 
von Conta. 
II. Die Justiz= Unterbehörden im Bereiche der unrerzeichneten Landes- 
regierung werden hierdurch angewiesen: 
alle Gegenstände, welche von ihnen in Folge eines Untersuchungoschritté 
in Beschlag genommen werden, Behufs der Festhaltung der Identität 
der Objekte, sofort — soweit sie sich überhaupt hierzu eignen — mit 
einer Nummer zu versehen und dieselbe der Beschreilung des Gegen- 
standes in den Akten voranzustellen. 
Weimar am 13. August 1847. 
Großherzoglich Sächische Landesregierung. 
von Mandelsloh.
	        
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