Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

Regierungs-BGlatt 
für daö 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 32. Weimar. 18. Dezember 1847. 
  
  
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird das 
nachstehende von Höchstdemselben vollzogene Steuer-Patent auf die Jahre 1848, 
1849 und 1850 anvurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 7. Dezember 1847. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen-Weimar= 
Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
entbieten Unseren Praͤlaten, Grafen und Herren, denen von der 
Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichtsherren, Bürgermeistern 
und Rathen in den Städten, Richtern und Schuldheißen auf dem 
Lande und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unseren 
allergnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen: 
daß von den Abgeordneten der drei Landstände Unseres Groß- 
berzogthumes zur Deckung der von ihnen geprüften und anerkannten, im 
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