Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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Abschrift. B. 
Verzeichniß 
derjenigen Ausgangs-Zollämter und Zollstraßen des deutschen Zoll- und Handels-Vereins 
an der Landeögrenze zwischen Belgien, über welche bezüglich auf welchen fremde unverzollte 
oder solche Waaren, bei deren Ausfuhr eine Zoll= oder Steuer-Vergütung gewährt 
wird, nur abgefertigt werden können. 
  
  
Gegenüberlie- 
Bezeichnung der Zollämter. Zollstraßen. gende Belgische 
Zollstellen. 
a) Im Königreiche Preußen: die beiden Zollstraßen über die Neben- 
Joll= und Ansage-Aemter zu 
1) Aa#chen, Haupt-Zollamt 1) Tülleie Henry -Chapelle. 
2) Herbestal Welkenrath 
2) Malmedy, desgleichen die beiden Zollstraßen über die Neben- 
Zoll= und Ansage-Aemter zu 
1) Rothewasser Francorchamps. 
2) Warchebrücke Cheneux. 
b) Im Großherzogthume 
Luxemburg: 
vuxemburg, Haupt-Zollamt die Zollstraße über das Neben-Zoll= und 
Ansage-Amt zu 
Steinfottr Wolberg. 
  
  
Für die Richtigkeit 
(unterz.) Helmentag.
	        
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