Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

88 
zugesagten Veränderungen und Erleichterungen in verfassungsmäßiger Weise 
in das Leben treten lassen und sind uns freudig bewußt, schon jetzt die in großer 
Zahl an Uns gebrachten Wünsche der Einzelnen, wo Gesetz und Ordnung 
und die nothwendige Rücksicht auf das Wohl des Ganzen solches irgend gestat- 
teten, erfüllt zu haben. Aber wenn das höhere Ziel nur erreicht werden kann, 
sobald alle es unverrückt im Auge behalten, wenn das gemeinsame Wohl nur 
befördert werden kann, sobald Jeder seine besonderen Interessen demselben 
unterordnet, dann muß es Unser landesväterliches Herz mit tiefer Bekümmerniß 
erfüllen, zu sehen, wie mehr und mehr der höhere Aufschwung verschwindet, 
wie von vielen Seiten die Sonder-Interessen über das Allgemeine gestellt, 
wie an Staat und Einzelne unbillige und rechtswidrige Ansprüche erhoben, 
sogar auf gesetzwidrigem Wege durchzusetzen versucht werden. 
Wohin es führt, wenn diesen eigennützigen, kleinlichen Bestrebungen nicht kraf- 
tig entgegengetreten wird, das kann dem aufmerksamen Beobachter nicht entgehen. 
Abgesehen von den Nachtheilen, welche diese Richtung für Einzelne im unmit- 
telbaren Gefolge hat, von den Störungen für den Verkehr, abgesehen von der 
nothwendigen Vermehrung der Staatslasten, welche die ungemessenen Ansprüche 
an den Staat, die Verweigerung der demselben schuldigen Pflichten herbeifüh- 
ren müssen, bleibt es, haben Recht und Gesetz einmal das Ansehen verloren, 
sind deren Schranken einmal übertreten, nach alter Erfahrung nie ohne weitere 
traurige Folgen und wird am Ende ein Zustand der Dinge herbeigeführt, wel- 
cher all’' das Gute, was die Gegenwart erlangt, all die Hoffnungen auf eine 
schöne Zukunft, auf eine segensreiche gesetzliche Freiheit in Frage stellt. 
Von diesen Erwägungen ausgehend, haben Wir den Erlaß des obigen Befeh- 
les für Unsere heilige Pflicht gehalten, geben Wir Uns aber auch der freudigen 
Ueberzeugung hin, daß Alle, die e5 mit ihrem Vaterlande wohl meinen, die, 
welcher Ansicht sie auch folgen mögen, dessen auf gesetzliche Freiheit gestützte 
Größe ernstlich wollen, Uns und die Behörden des Landes kraftigst unter- 
stüten werden. 
Dazu ermahnen Wir sie mit landesväterlichen Herzen noch besonders. 
In einer Zeit, wie die gegenwärtige, darf Keiner, der es mit seinem Vater- 
lande wohl meint, ruhig zusehen, wenn Gesetz und Ordnung übertreten und 
die verfassungsmäßigen Organe des Staates in deren Aufrechthaltung behin- 
werden, muß Jeder thätig einwirken, wenn das allgemeine Wohl es 
erfordert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.