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Wo Großes erzielt, das Gebaͤude des Staates befestigt werden soll, um
dauernd vor neuen Stuͤrmen gesichert zu seyn, da kann, der Natur der
Sache nach, der Uebergang nicht ohne Schwierigkeiten, nicht ohne Gefahren be-
wirkt werden. Aber wenn dieses Jeder unverruͤckt im Auge behaͤlt, wenn Jeder
die unvermeidlichen Opfer, die ihm angesonnen werden, bereitwillig bringt und
mit Kraft, mit Muth und Entschlossenheit den Gefahren entgegentritt, dann
wird die goͤttliche Gnade auch zum Gelingen fuͤhren.
Weimar am 26. Mai 1348.
Carl Friedrich.
von Watzdorf.
Ministerial-Bekanntmachung.
Durch die Bekanntmachungen vom 8. und 28. v. M. ist bereit auf
die organischen Veränderungen hingedeutet worden, welche hinsichtlich aller
Zweige des Staatsdienstes in der Kürze eintreten werden. Diese umfassende
Neugestaltung bringt es nothwendig mit sich, daß vielen Staatsdienern, selbst
solchen, welche inzwischen noch angestellt oder versetzt werden, ein veränderter
Wirkungskreis und ein anderer Wohnort angewiesen werden muß.
Indem das unterzeichnete Staats-Ministerium schon jetzt hierauf auf-
merksam macht, spricht dasselbe das Vertrauen aus, daß jeder Staatsdiener
der ihm zu ertheilenden neuen Bestimmung nicht nur die schuldige, sondern
auch bereitwillige Folge leisten werde, wogegen, wie sich von selbst versteht,
die durch definitive Anstellung verfassungsmaßig erworbenen Rechte eines jeden
Staatsbeamten auf Rang und Gehalt, so lange er die ihm verliehene Stelle
gesetzmaßig und mit treuem Fleiße, bei gehörigen Kräften des Geistes beklei-
det, auch hierbei die ihnen gebührende Berücksichtigung finden werden.
Weimar am 16. Mai 1848.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerinm.
von Watzdorf.