Object: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1901. (28)

pro 1899 
an Gemeindeumlagen . 20,96 + 
„ Distrikts= „ .11,75 „ 
„ Schulumlage 5,30 „ 
  
in Summa 38,01 M. 
Dreißig acht Mark einen Pfennig. 
Pauli war Hausbesitzer in Kriestorf Haus- 
Nr. 54. Trotzdem Pauli 3 mal schriftlich 
und öfter mündlich aufgefordert wurde, die 
38 X 01 J zu zahlen, kam er bis heute 
seiner Verpflichtung nicht nach. 
Obiges Ausstandsverzeichniß wird daher 
als vollstreckbar erklärt. 
Gehorsam ! 
L. S. Breinbauer. 
Mit einer Klageschrift vom 3. August 1900 erhob der Rechtsanwalt, K. Advokat 
Justizrath Mirwald in Passau bei dem Amtsgerichte Waldkirchen für den Sägebesitzer Georg 
Pauli Klage gegen die Gemeindeverwaltung Witzmannsberg, vertreten durch den Bürger- 
meister Breinbauer, Oekonomen in Rappenhof, mit dem Antrage, die am 26. Juli 1900 
auf Betreiben der Gemeindeverwaltung Witzmannsberg gegen Georg Pauli vorgenommene 
Zwangsvollstreckung als unzulässig zu erklären und aufzuheben, die Kosten der Beklagten 
aufzulegen und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Klage wurde darauf 
gestützt, daß das sogenannte Ausstandsverzeichniß der formellen Erfordernisse entbehre, die Be- 
dingung und Voraussetzung der Zwangsvollstreckung sind, daß es auch dem Georg Pauli 
nicht zugestellt worden sei und daß dieser niemals Besitzer des Anwesens Haus-Nr. 54 
in Kriestorf gewesen, daher auch nicht Schuldner der in Frage stehenden Umlagen ge- 
worden sei. 
Zur Verhandlung über die Klage beraumte das Gericht Termin auf den 2. Oktober 
1900 an. In diesem beantragte der Bürgermeister Breinbauer als Vertreter der be- 
klagten Gemeindeverwaltung, die Klage „kostenfällig abzuweisen“. Er begründete den Antrag 
mit der Behauptung, Georg Pauli sei im Jahre 1899 Besitzer des Anwesens Haus- 
Nr. 54 in Kriestorf gewesen. Den Beweis dieser Behauptung trat er nicht an; er 
bemerkte nur noch, daß, da der Gemeinde Witzmannsberg die Forderung von 38,01 0X gegen 
Georg Pauli ohne Zweifel zustehe, von der Pfändung nicht abgestanden werde. Auf 
Befragen erklärte Georg Pauli, er sei zwar in früheren Jahren Besitzer des Anwesens
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.