Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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Eine engere Vereinigung des gemeinsamen deutschen Vaterlandes erscheint 
auch Uns dringend nothwendig. Wir betrachten eine deutsche National-Ver- 
tretung als ein wirksames Mittel zu diesem Zwecke, werden, was an Uns ist, 
sofort dafür thatig seyn und auf eine dem entsprechende Umgestaltung der Bun- 
desverfassung hinwirken. 
Die Verminderung und Verwandlung der stehenden Heere und eine all- 
gemeine Volksbewaffnung werden Wir, nach dem Antrage des getreuen Landta- 
ges, in das Auge fassen. 
Ueber eine auf neuere Grundsätze gestützte Umgestaltung der Rechtspflege 
behalten Wir Uns weitere Entschließung bis dahin vor, wo die Anträáge des 
getreuen Landtages an Uns gelangt seyn werden. 
Um den allseitig gegen Uns ausgesprochenen Wünschen Unserer getreuen 
Unterthanen zu entsprechen, haben wir beschlossen, das Kammervermögen mit 
dem landschaftlichen Vermögen, gegen Gewähr einer Civil-Liste, zu vereinigen. 
Wir werden hierüber dem getreuen Landtage sofort weitere Eröffnung zuge- 
hen lassen. 
Mit demselben werden Wir auf verfassungsmäßigem Wege auch weitere 
an Uns gelangende Antrage erwagen und, soweit zweckmaßig, erledigen. 
Der Segen des Hoöchsten sey über Unserem Lande. Halten Wir fest zu- 
sammen in Eintracht und gegenseitigem Vertrauen. 
Weimar am 9. März 1848. 
Carl Friedrich, Großherzog. 
Carl Alegander, Erbgroßherzog. 
  
Frh. v. Gersdorff. Schweitzer. v. Watzdorf. Thon. v. Wegner.
	        
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