Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Seite des 
  
## —' h 2& 1 t. Regierungs- 
Blattes. 
— . 1. Dezember 1840 Auslegung und Anwendung der 
S. . 150 4 desselben hinsichtlich der Separat-Gebürt 218. 
——— des Großherzogthumes werden nicht auf die deutsche Reichs- 
verfassung vereidttt:t:t:t ...“—9 117. 
Staats- Ministerinm. Verordnung über die neue Organisation desselben 171.177. 
Stenuerämter und Zollämter, welche im Gesammt-Zollvereine bestehen. 
Ergänzung und Berichtigung des Verzeichnisses derselbken 207 209. 
Sctenereinnehmer — Orts-Steuereinnehmer — sollen den Bezirks- Wahlbe- 
hörden die Jahresbeträge der von den Wahlern zum deutschen Volkshause zu 
entrichtenden direkten Staatssteuern mittheilen 212. 
Steuererhebungs-Beamte dürfen die Amtsdiener mit Vorwissen des be- 
treffenden Justiz-Amtes zu Erinnerungen gebrauche . .. .. 215. 
Steuern. Siehe indirekte Steuern. 
Stener-Receptur-Bezirk Blankenhain wird dem Ober- Kontrole · Bezirke 
Jenaemverlesbt............................................... 138. 
Stiftung — milde. Die Rechte einer nolchen erhält ein begat der ver- 
witweten Räthin Rießner, geb. Hase zu Weimar .. ......... ...... .. . .. 194. 
Stotternheim z die dasige Salzgelder-Einnahme betreffend 170. 
Subfskriptions-Sammeln auf Druckschriften durch Herumgehen in W die 
Häuser, durch Herumtragen von Probestücken bei Privat-Personen und durch 
Auflegen von Listen an bestimmten öffentlichen Orten ist verboten 215. 
Sühneverhandlungen in Ehe-Irrungssachen gehören vor die Discesan- 
Superintendenturen und vor die Oberpfarrämter zu Weimar und zu Eisenach173. 190. 
T. 
Tagegel der der Abgeordneten zum Reichstage. Reichsgesetz .... . .... ... 50. 
Todes strase ist durch §. 9 der Grundrechte aufgehoben 51. 
V. 
Bagabunden. Erléuterung und Ergänzung der mit Sachsen-Meiningen 
wegen Uebernahme derselben und der Ausgewiesenen bestehenden Uebereinkunft191-194. 
Venedig. Siehe Kunstschaßzee. 
Verfassung des deutschen Reichs. Reichsgese. ..... ... 5 1. 
Vermögens- Konfiskatio#n## der Militär-Dienstpflichtigen. Gesetz über 
deren Aufhebung 6....—————““s—s ¾ 139. 
 
	        
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