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2) da aber nach F. 2 des Nachtrages, welcher unter dem 8. September
v. J. zu jenem Gesetze erlassen worden ist, die Einstellung zum aktiven
Dienste sofort nach der Musterung möglich ist und letztere schon vor
dem 1. Januar des Jahreo erfolgt, in welchem der Dienstpflichtige das
21. Lbebensjahr zurücklegt, somit aber die Militär-Dienstpflicht schon
vor dem 1. Januar des eben bezeichneten Jahres eintreten kann, so hört,
wenn dieses wirklich der Fall ist, auch die Auswanderungsfreiheit schon
mit diesem frühern Termine, nämlich mit dem Tage auf, an welchem
der Dienstpflichtige zum aktiven Dienste einberufen wird;
3) alsdann endigt aber die Militär-Dienstpflicht auch um soviel früher,
dergestalt, daß dieselbe immer nur sechs Jahre dauert.
Weimar am 8. Mai 1849.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
von Conta.
II. Gemäß der Bestimmung im §. 32 des Gesetzes vom 17. November
1848, die Wahl der Volksvertreter zum Landtage des Großherzogthumes be-
treffend, machen wir, nachdem die Berichte der Wahlbezirks-Behörden auch
binsichtlich der in vierzehen Wahlbezirken wiederholt Statt gefundenen Wahlen
bis heute bei uns eingegangen sind, das Ergebniß aller Abgeordnetenwahlen
in Folgendem offentlich bekannt. Es sind durch absolute Stimmenmehrheit,
bezüglich mittelst sich nöthig gemachter engerer Wahlen, zu Lanktags-Abgeord-
neten gewählt:
im I. Wahlbezirke (Weimar a) der Herr Staats= Minister D. Hans Conon
von der Gabelentz, zu Altenburg,
m II. Wahlbezirke (Weimar b) der Herr Stadtälteste Adam Joseph Henß,
zu Weimar,
m III. Wahlbezirke (Mellingen) der Herr Literat Heinrich Jäde, zu Weimar,
im IV. Wahlbezirke (Neumark) der Herr Professor D. Matthias Jakob
Schleiden, zu Jena,
V. Wahlbezirke (Buttstadt) der Herr Stadtälteste Louis Krauße, zu
Buttstädt,.
VI. Wahlbezirke (Rastenberg) der Herr Kaufmann August Pietzel, zu
Großneuhausen,
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