Uegierungs-Blatt
Großherzogthu m
Sachsen-Weimar-Eisenach.
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Nummer 15. Weimar.
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14. Juli 1849.
Vekanntmachung.
Mit hoͤchster Genehmigung Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs,
wird zur Erleichterung des inneren Postverkehres im Großherzogthume vom
15. dieses Monats an für Fahrpost-Sendungen der vor einiger Zeit auf den
Königlich Preußischen Posten eingeführte ermäßigte Fahrpost-Tarif, welcher
auch bereits bei den unmittelbaren Verbindungen zwischen den diesseitigen und
den Königlich Preußischen Posten besteht, mit der für das Publikum günsti-
gen Modifikation in Anwendung gebracht werden, daß die im Preußischen Fahr-
post-Tarife enthaltene besondere höhere Tare für Schriften, Akten und Do-
kumente wegfallt.
Der neue Tarif wird sich demnach, wie folgt, gestalten:
A. Für Packete.
1) Auf jede fünf Meilen der geraden Entfernung wird ein Gewichts-
Porto von Zwei Silberpfennigen für das Pfund, jedoch als ge-
ringster Satz für ein Packet das doppelte Brief-Porto erhoben.
2) Gehören zu einer Adresse mehre Packete, so wird das Gewicht dersel-
ben zusammengezogen. Betragt das Porto nach dem Gesammtge-
wichte weniger als das dreifache Brief-Porto, so ist letzteres zu er-
heben.
3) Ueberschießende Lothe bleiben bei der Porto-Berechnung für einzelne
Packete und bei der Porto-Berechnung für mehre Packete bei dem
Gesammtgewichte unberücksichtigt.
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