Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Uegierungs-Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
— —í — —— 
Nummer 15. Weimar. 
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14. Juli 1849. 
  
  
  
  
Vekanntmachung. 
Mit hoͤchster Genehmigung Sr. Koͤniglichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird zur Erleichterung des inneren Postverkehres im Großherzogthume vom 
15. dieses Monats an für Fahrpost-Sendungen der vor einiger Zeit auf den 
Königlich Preußischen Posten eingeführte ermäßigte Fahrpost-Tarif, welcher 
auch bereits bei den unmittelbaren Verbindungen zwischen den diesseitigen und 
den Königlich Preußischen Posten besteht, mit der für das Publikum günsti- 
gen Modifikation in Anwendung gebracht werden, daß die im Preußischen Fahr- 
post-Tarife enthaltene besondere höhere Tare für Schriften, Akten und Do- 
kumente wegfallt. 
Der neue Tarif wird sich demnach, wie folgt, gestalten: 
A. Für Packete. 
1) Auf jede fünf Meilen der geraden Entfernung wird ein Gewichts- 
Porto von Zwei Silberpfennigen für das Pfund, jedoch als ge- 
ringster Satz für ein Packet das doppelte Brief-Porto erhoben. 
2) Gehören zu einer Adresse mehre Packete, so wird das Gewicht dersel- 
ben zusammengezogen. Betragt das Porto nach dem Gesammtge- 
wichte weniger als das dreifache Brief-Porto, so ist letzteres zu er- 
heben. 
3) Ueberschießende Lothe bleiben bei der Porto-Berechnung für einzelne 
Packete und bei der Porto-Berechnung für mehre Packete bei dem 
Gesammtgewichte unberücksichtigt. 
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