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II. Von dem unterzeichneten Staats-Ministerium wird unter Zuruͤck—
weisung auf seine Bekanntmachung vom 24. d. M. hierdurch zur oͤffentlichen
Kenntniß gebracht, daß die Wahl der Abgeordneten zum deutschen Volkshause
am 31. Januar 1850
vorgenommen werden soll.
Da die Wahl der Wahlmaͤnner zum Zwecke der Wahl der Abgeordneten
vor diesem Termine beendigt und hierbei außer der Zahl und Bedeutung der
hiermit zusammenhängenden Geschäfte in Berücksichtigung gezogen werden muß,
daß wegen vorgekommener Minoritäts= oder Doppel-Wahlen das Wahlgeschäaft
nach Befinden zu wiederholen ist: so werden die sämmtlichen bei dieser Ange-
legenheit betheiligten Behörden ernstlichst aufgefordert, ihre Arbeiten unver-
weilt zu beginnen und mit solchem Eifer fortzusetzen, daß die Wahl der
Wahlmanner für die Abgeordneten des deutschen Volkshauses
am 15. Januar 1850
erfolgen kann.
Weimar am 29. November 1849.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfschen
Staats-Ministerinms, Wbtheilung .
von Watzdorf.
III.. In der Ministerial-Bekanntmachung vom 24. Juli dieses Jahres
(Regierungs-Blatt Nr. 16 S. 154), die Leagitimation der Eisenbahn-Reisen-
den (Paßkarten) betreffend, ist zwischen den Worten: „Regierungsbezirk“ und
„umfaßt“ das Wort: „Erfurt“ einzuschalten.
Weimar am 22. November 1849.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-WMinisteriums, #btheilung B.
von Watzdorf.