Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

I 
Seie des 
  
Zaubalt. ** 
2) Errichtung einer gemeinschastichen Uebergangsstelle auf dem Eisenbahn- 
hofe zu Bebrnnnnoonoononong . . ... 614. 
3) die Uebergangsstelle zu Berka a. v. W. erhalt die Befugniß zur Aus- 
fertigung und Erledigung von Uebergangsscheinen ......... .... ....... 614. 
4) die Steuer-Receptur zu Blankenhaya wird dem dasigen Rechnungs- 
amte übertrageen .... ...... .. . .. 657. 
5) das Steueramt Eisenach chait die Befugniß zur Ausfertigung und 
Erledigung von Begleitscheinen 1. und Il. ............ ..... ..... . .. 510. 
6) den Uebergangsstellen zu entusn Herleshausen und Ri- 
chelsdorf wird die Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von 
Uebergangsscheinen und der zu Gerstungen zugleich zur Erhebung der 
Uebergangsabgabe von dem mit der Eisenbahn von Herleshausen in 
Gerstungen eingehenden Bier und Branntweine ertheilt... .... ... 614. 
7) die Errichtung einer Uebergangsstelle zu Gräfenthal .. 611. 
8) das Nebenzollamt I. zu Ludwigsburg ist aufgehoben 672. 
9) die Steuer-Receptur zu Pößneck erhäált die Ermächtigung zur Erledi- 
gung von Uebergangéscheien .... 494. 
10) der Steuer-Oberkontroleur für den Oberkontrole-Bezirk Rudolstadt 656. 
11) Verordnung wegen Ausführung des Gesetzes v. J. 1833 im Betreff 
  
der Besteuerung des Tabackksbauntss . . 660669. 
12) Gesetz über die Zoll- und Steuer-Sätze vom Zucker und Sorop 
vom 1. September 1850 bis dahin 1133 585. 
Zuständigkeit der Gerichte in börgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Geseß nebst.159-169. 
Uebergangsbestimmungen zu solhen ... .. .. 556. 
Zuwiderhandlungen gegen das Straßen- und Eisenbahn= Polizei-Reg= 
lemnentt ...«.............................. 687-692. 
Vorstehendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Großber- 
zoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817 
und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Bl. v. J. 1817 S. 2 
und v. J. 1832 S. 13) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1850. 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müdller.
	        
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