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Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Zur Folge der Bestimmung im §. 44 des Gesetzes vom 5. März
d. J. ist auf höchsten Befehl das Großherzogliche Ober-Forstamt Weimar mit
dem 1. Oktober d. J. aufgehoben und in zwei Forst-Inspektions-Bezirke auf-
gelöst worden, deren erster mit dem Inspektions-Sitze Berka die Reviere:
Berka, als Inspektions-Revier,
Tannroda, Wittersroda,
Kranichfeld, Buchfart
und deren zweiter, mit dem Inspektions-Sitze Ettersburg die Reviere:
Ettersburg, als Inspektions-Revier,
Treistedt, Vollradisroda,
Schwansee, Vieselbach,
Weimar, Rosla
umfaßt.
f Bis zur Besetzung der Forst-Inspektion Ettersburg werden die Geschaͤfte
derselben von dem Großherzoglichen Forst-Inspektor zu Berka verwaltet, wel-
cher vom 15. k. M. an seine Expedition daselbst haben wird und bis dahin
in dem Lokal des zeitherigen Ober-Forstamtes expedirt.
Weimar am 4. Oktober 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich
Sächstschen Stonts- Ministeriums.
on.
II. Es ist die Entschließung gefaßt worden, für die Ortschaften der
Großherzoglichen Amts-Kommission zu Remda
Stadtremda und Kirchremda,
Altremda,
Sundremda,
Heilsberg,
Dienstedt (mit den Gütern in Kleinhettstedt und Liebringen),
Tännich, Haufeld und
Breitenheerda, Bösleben
eine Bezirks-Katasterführung zu bestellen und solche der dasigen Stadt-Steuer-
einnahme zu übertragen, was hiermit veröffentlicht wird.
Weimar am 13. Oktober 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich
Schöschenstante. Ministeriums.
on.