Seite des
SISn hal t. Negierungs=
Blattes.
Wasserbau. Provis. Nachtrag vom 25. Juni 1851 ms dem Vesebe vom 15.
Mai 1821 uͤber die Verpflichtung zum Wasserbau........................ 285- 289.
Wege, deren Herstellung und Unterhaltung. ................ ... 94.
Wegegelder der Mitglieder der Bezirks- Ausschuse und der Sieuer boia
Kommissionen. Diesfallsige Gesetze ........... .. .. . . .. 33. 243.
Weimar. Das dasige Steueramt erhaͤlt bie Bisaii z Erledigun von
Begleitschein .. .. 12.
Weimar. Das dasige Stadtgericht ist befugt, außer Kurs gesetzte Staats-
schuld-Urkunden auf den Inhaber wieder in Kurs zu setgeen .. 138.
Weimarische Zeitung, Siehe Regierungs-Blatt.
Werths-OQuoten verpfündeter und in der Brandversicherungs-Anstalt ver-
sicherter Gebäude dürfen nur mit Zustimmung der Pfandglaubiger herabgesebt
werden ............».....»...........................» 100.
Werths- Guoten, mit weichen die Ziegeleigebaube in ber Brandverst *
rungs-Anstalt versichert sind. Verscheit für den V der Herabsebung ie
ner Quosenn 359.
Wiedemannsstiftung zu Apolda zur unterstühung armer sleißiger Schul-
knaben erhält die Rechte einer milden Stiftung ...“.“.-—.“"" 10.
Witwen und Waisen der Amtsdiener. Nachtrag vom 10. Januar
1851 zum Statut der Pensions= Anstalt für dieselben vom 5. Dezember 1840 9.
Witwen und Waisen der Gendarmen. Statut über die Pensions-
Anstalt für dieselhlen .. ..».. ...487—494.
Wochenblatt — Eisenachisches. — Siehe Regierungs-Blatt.
Wochenkinder — so genannte — die Besorgung deren Leichen ist aus-
nahmsweise den Hebammen gestattet .. ... .... .... .................. 346.
Württemberg (Königreich), dessen Beitritt zu der Uebereinkunft über den
Gebrauch der Paßkarten "eeeeesss ·r ee%isg eeeeel lllee sre t 137.
Wutha. Siehe Postverbindungen.
3.
Zahlungsstellen — sämmtliche des Finanz-Departements. — Vorschrift
im Betreff der Zahlungen des Staats-Fiskus und der Brandversicherungs-
Anstalt an Gemeinen ...... 114.
Zeitung — Weimarische. — Siehe Regierungs-Blatt.
Zeitungswesen. Regulativ über dasselbee 43955501.
Zeugnisse der Justiz-Unterbehörden und wern zum Gebrauch=
EEEIIIEIIILEIII 112.
im Auslande; deren Legalisirng ..