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Beilage I.
In verschiedenen Fluren, namentlich in Thüringen, sind die Felder nach
bestimmten Breitenverhältnissen unter einander getheilt und man spricht daselbst
von gewissen Breiten-Systemen. Die Eigenthümlichkeit dieser Breiten-Sy-
steme, deren es verschiedene giebt, sollen in dem Folgenden angedeutet werden.
J.
Breitende Felder sind überhaupt parallel-laufende Grundstücke, welche
nach bestimmten Verhältnissen ihrer Breite getheilt sind, ohne besondere Ruͤcksicht
auf ihre Länge. In Fluren, wo diese Theilungsart der Grundstücke uͤblich,
sind größere Feldlagen zunächst nach der Lokalität in Verrainungen oder
Traktus getheilt, welche gewöhnlich mit einem Rasenrain, Schiedrain, umgeben
sind. Diese Verrainungen zerfallen in der Regel weiter in sogenannte Flur-
striemen, welche — ein jeder für sich — aus einer gewissen Anzahl mit ein-
ander breitender, d. h. solcher Grundstücke bestehen, unter denen ein bestimm-
tes Verhältniß ihrer gegenseitigen Breite obwaltet. Dann können noch Grund-
stücke in der Verrainung vorkommen, welche mit nachbarlichen Grundstücken nicht,
sondern nur für sich breiten, d. h. solche, denen für sich betrachtet eine ge-
wisse Breite zukommt, und endlich solche, welche wegen ihrer unregelmäßigen
Form nicht als breitende Grundstücke betrachtet werden können, d. h. nicht-
breitende Grundstücke.
2.
Die Breiteneinheit, von welcher man in solchen Fluren ausgeht, hat
in der Regel eine bestimmte Benennung, Strichel (Streile), welche bei unbe-
stimmter Länge eine Breite von 1 Ruthe plus oder minus einiger Fuße hat,
und man pflegt in solchen Fluren überhaupt zu sagen: „die Grundstücke
breiten nach der Benennung.“
In einerlei Flurstriemen hat, bei regelmäßigem Breiten-System, diese
Breiteneinheit eine durchaus gleiche Breite; es kann sich dieselbe jedoch mit
den Flurstriemen und Verrainungen ändern. Namentlich findet man oft, daß
die Breiteneinheit in der Nähe der Ortschaften schmäler ist, als in den abgele-
genen Flurtheilen.