Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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von ihren Anträgen dem betreffenden Kreisgerichte in Zeiten die schuldige An- 
zeige zu machen. 
Weimar am 2. Juli 1851. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium. 
von Watzdorf. 
II. Nachdem von der Kurfürstlich Hessischen Staatsregierung der Ueber- 
gangsstelle zu Bebra, des zunehmenden Verkehrs wegen, die Befugniß zur Er- 
hebung der Uebergangsabgabe von Wein und Tabak, sowie zur Ausfertigung 
und Erledigung von Uebergangsscheinen über diese Artikel ertheilt worden ist; 
so wird solches mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 15. Oktober 
1844 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 10. Juli 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsschen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
III. Mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großher= 
zogs, sollen die zeither bestandene Waaren-Kontrolestelle und Rübenzuckersteuer- 
Rezeptur zu Neumark aufgehoben und in Folge dessen die zum Bezirke die- 
ser Stellen gehörigen Ortschaften Behufs der Ausübung der innern Waaren- 
Kontrole, so lange letztere noch in Wirksamfeit bleiben wird und bezüglich hin- 
sichtlich der Abentrichtung der Rübenzuckersteuer und der vorschriftsmäßig deshalb 
zu bewirkenden Anmeldungen und sonst 
a) Berlstedt, Ottmannshausen, Ramsla, Schwerstedt, Stedten und Thal- 
born an das Steueramt hier; 
b) Kleinbrembach, Krautbeim, Orlishausen, Sprötau und Vogelsberg an 
die Steuer-Rezeptur in Buttstädt; 
P) Vippachedelhausen an die Steuer-Rezeptur in Udestedt 
überwiesen werden.
	        
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