Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

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Es wird solches daher hierdurch zugleich mit dem weitern Bemerken zur 
oͤffentlichen Kenntniß gebracht, daß die danach beabsichtigten Veränderungen 
vom 1. September d. J. an zur Ausführung kommen werden. 
Weimar am 12. Juli 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef: 
K. Bergfeld. 
IV. Zufolge der wegen neuer Wahl der Volksvertreter zum Landtage des 
Großherzogthumes unterm 15. April d. J. erlassenen Ministerial-Bekanntmachung 
ist die Aufstellung der Listen über die stimmberechtigten Wähler in sämmtlichen 
Wahlbezirken nach den darüber von den Großherzoglichen Bezirks-Direktoren 
erstatteten Berichten vorschriftsmäßig geschehen. Höchstem Befehle Seiner Kö- 
niglichen Hoheit des Großherzogs gemäß, wird nun der Termin zur Wahl 
der Landtags-Abgeordneten auf Donnerstag den siebenten August dieses 
Jahres hierdurch ausgeschrieben. 
Die Gemeindevorstände haben gemäß der Vorschrift im §L. 16 des Ge- 
setzes vom 17. November 1848 durch offentlichen Anschlag, auch durch Ausruf 
oder in sonst ortsherkömmlicher Weise alle stimmberechtigte Wähler auf den 
gedachten Tag mit Bezeichnung der Stunde und des zur Wahlversammlung 
bestimmten Hauses zur Stimmgebung vorzuladen und die Wahlhandlung nach 
Maßgabe der §.. 18 bis mit 29 des angezogenen Gesetzes gehörig zu leiten. 
In größeren Orten, namentlich wo zwei Wahlbezirke bestehen, ist auch der nach- 
folgende Tag mit als Wahl-Termin zu bestimmen. 
Die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren empfangen durch Zusendung aus 
der Ministerial-Kanzlei die nöthigen Eremplare der gegenwärtigen Bekanntma- 
chung nebst einer Anleitung zur Aufnahme des Protokolls über die Verhand- 
lung im Wahl--Termine, sowie eine den stimmberechtigten Wählern entsprechende
	        
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