Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 33. Weimar. 15. August 1851. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. April v. J. 
bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Sitz der Forst-In- 
spektion Frauensee bis auf Weiteres nach Marksuhl verlegt worden ist. 
Weimar am 26. Juli 1851. 
Drittes Departement des Großherzoglich Söächfßschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Cbef: 
K. Bergfeld. 
II. Hinsichtlich der Wahl der zu Hebammen oder Beihebammen vorzu- 
schlagenden Frauen und deren Zulassung zu dem, gegen Ostern jedes Jahres 
in der Großherzoglichen Entbindungsanstalt zu Jena beginnenden Hebammen- 
unterrichte, werden mit Berücksichtigung der Umgestaltung der Verwaltungsbe- 
hörden folgende Bestimmungen, bezüglich von Neuem zur Nachachtung bekannt 
gemacht: 
1) Nur verheiratbete Frauen oder Witwen, welche zwischen fünf und zwanzig 
und fünf und vierzig Jahre alt, gesund und kräftig und mit gut gebaueten 
schlanken Händen versehen sind, das Zeugniß eines sittlichen Lebenswan- 
dels für sich haben, binlänglichen natürlichen Verstand besitzen, auch 
deutsch Gedrucktes und Geschriebenes gehörig lesen können, dürfen zu 
Hebammen vorgeschlagen werden. 
57
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.