Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 33. Weimar. 15. August 1851.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 17. April v. J.
bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß der Sitz der Forst-In-
spektion Frauensee bis auf Weiteres nach Marksuhl verlegt worden ist.
Weimar am 26. Juli 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Söächfßschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Cbef:
K. Bergfeld.
II. Hinsichtlich der Wahl der zu Hebammen oder Beihebammen vorzu-
schlagenden Frauen und deren Zulassung zu dem, gegen Ostern jedes Jahres
in der Großherzoglichen Entbindungsanstalt zu Jena beginnenden Hebammen-
unterrichte, werden mit Berücksichtigung der Umgestaltung der Verwaltungsbe-
hörden folgende Bestimmungen, bezüglich von Neuem zur Nachachtung bekannt
gemacht:
1) Nur verheiratbete Frauen oder Witwen, welche zwischen fünf und zwanzig
und fünf und vierzig Jahre alt, gesund und kräftig und mit gut gebaueten
schlanken Händen versehen sind, das Zeugniß eines sittlichen Lebenswan-
dels für sich haben, binlänglichen natürlichen Verstand besitzen, auch
deutsch Gedrucktes und Geschriebenes gehörig lesen können, dürfen zu
Hebammen vorgeschlagen werden.
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