Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen--Weimar-Eisenach.
Nummer 6. Weimar. 26. Februar 1851.
Ministerial-Bekanntmachungen.
J. Da erhebliche Nachtheile und Unstatten in der Steuererhebung und Ka-
taster-Führung leicht dadurch herbeigeführt werden, daß die in Beziehung auf diese
Gegenstände erlassenen Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen entweder
gar nicht oder doch zu spät zur Kenntniß der bestellten Steuereinnehmer und
Kataster-Führer gelangen: so erhalten die Gemeindevorstände hierdurch die An-
weisung, diejenigen Blätter des Regierungs-Blattes, der Weimarischen Zeitung
und bezüglich des Eisenachischen Wochenblattes, in denen Verfügungen der oben-
bezeichneten Art enthalten sind, den Orts-Steuereinnehmern und Kataster-Füh=
rern auch unaufgefordert zeitig vorzulegen. Weimar am 9. Februar 1851.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums, Mbtheilung B.
Für den Departements-Chef.
K. Wirth.
II. Nachdem zwischen der Königlich Preußischen und der Königlich Belgischen
Staatsregierung unter dem 16. Mai v. J. ein Vertrag wegen Verbindung der
Königlich Preußischen mit den Königlich Belgischen Telegraphen-Linien abge-
schlossen worden ist und darauf sowohl die Königlich Belgischen Telegraphen-
Linien von Brüssel, Antwerpen und Ostende nach Verviers vollendet, als auch
Königlich Preußischer Seits die vertragsmäßig übernommenen Telegraphen-Ein-
richtungen von Aachen bis Verviers dergestalt getroffen worden sind, daß be-
reits mit dem I. d. M. die ununterbrochene Telegraphen-Verbindung zwischen
den Königlich Preußischen, denen der Telegraphen-Vereinsgebiete und den Kö-
niglich Belgischen Linien für das Publikum eingetreten ist: so wird, unter Rück-
bezug auf die Ministerial-Bekanntmachung vom I4. Oktober v. J., nachstehende,
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