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IV. Da die nach dem Ausschreiben vom 4. April d. J. zur Erhebung
gekommenen Brandversicherungs-Beiträge zur vollständigen Befriedigung der aus
früherer Zeit noch rückständigen und der im Laufe dieses Jahres erwachsenen,
zum Theil erheblichen Brandschäden-Vergütungen nicht ausreichen: so macht sich
zur Deckung der deshalb zu leistenden Zahlungen und zur Bestreitung der üb-
rigen Bedürfnisse der Brandassekuranz-Kasse nothwendig, von jedem Thaler
der von den Gehbäudebesitzern im Großherzogthume auf dem Grunde des Brand-
versicherungs-Katasters dermalen zu vergebenden Beitrags-Konkurrenzsummen, wie
hiermit geschieht, einen weitern Beitrag von
Einem Viertel Pfennig Landeswährung
auszuschreiben, welcher
am 15. November d. J.
von sämmtlichen Kontribuenten erhoben und beigebracht werden soll.
Indem daher solches sowohl den betheiligten Gebäudebesitzern, als auch
den betroffenen Ober= und Unter-Einnehmern zur Nachricht hiermit bekannt
gemacht wird, werden nicht nur die Ersteren dabei zugleich aufgefordert, die frag-
lichen Beiträge zu dem bezeichneten Termine pünktlich abzuführen und zu be-
richtigen, sondern es wird auch sämmtlichen Orts-Steuereinnehmern aufgegeben,
für die ungesäumte Beibringung und Einlieferung der diesfallsigen Gelder an
die ihnen vorgesetzten Kassen und Einnahmestellen in den gesetzlich annehmbaren
Münzsforten, ohne erst weitere besondere Anweisung hierüber zu erwarten, pflicht-
mäßig zu sorgen.
Die betreffenden Großherzoglichen Behörden werden unvergessen seyn, bei et-
waiger Anzeige von Resten nach Vorschrift des Gesetzes vom 11. Dezember
v. J. das Erforderliche unverzüglich zu verfügen.
Weimar am 17. Oktober 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächßsschen
Staate-Ministeviums.
hon.
V. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Expe-
dition der Forst-Inspektionen Berka und Ettersburg bis auf Weiteres nach
Weimar verlegt worden ist.
Weimar am 3. Oktober 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Thon.