Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1851. (35)

Uegierungs -Slatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 38. Weimar. 27. November 1851. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
II. Mit Genehmigung Sr. Königlichen Hoheit, des Grohherzogs, sollen 
zu Vereinfachung des Geschäftsverkehrs die Großherzoglichen Physiker die Ver- 
zeichnisse der über die gesetzmäßige Zeit ungeimpft gebliebenen Kinder künftig 
nicht mehr, wie im Art. 38 der Verordnung vom 22. Mai 1850 vorgeschrie- 
ben ist, bei dem unterzeichneten Staats-Ministerium, sondern bei den betreffen- 
den Großberzoglichen Bezirks-Direktoren einreichen. 
Indem solches zur Nachachtung hiermit bekannt gemacht wird, erhalten 
die Großherzoglichen Bezirks-Direktoren zugleich die Anweisung, auf dem Grunde 
jener Anzeigen ihrerseits nach Maßgabe der Vorschriften in dem Gesetze vom 
26. Mai 1826 das Geeignete unmittelbar zu verfügen. 
Weimar am 22. Oktober 1851. 
Erstes Departement des Großherzoglich Gäch#schen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
von Watzdorf. 
III. Vom 1. November d. J. an ist das im Bezirke des Königlich Säch- 
sischen Hauptzollamts Annaberg gelegene Nebenzollamt zweiter Klasse zu Bä- 
renstein in ein solches erster und das in demselben Hauptzollamts-Bezirke ge- 
legene Nebenzollamt erster Klasse zu Jöhstedt in ein solches zweiter Klasse 
verwandelt worden. 
Es wird solches mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 24. Mai 1844 
(Seite 41 des Regierungs-Blattes von demselben Jahre) hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß gebracht. Weimar am 25. Oktober 1851. 
DOrittes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Winisteriums. 
Thon. 
 
	        
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