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b) bei dergleichen Einkommen, welches unter vormundschaftlicher Ver—
waltung steht und keinem Nießbrauche unterliegt — möge es nun einem
Minderjährigen, einem Geisteskranken, einem Verschwender, einem Abwesenden,
oder sonst aus einem Grunde unter Pflegschaft Stehenden gehören — der Vor-
mund oder Kurator;
) bei einem dergleichen Einkommen, welches Theil einer Konkurs-Masse
ist — der Massepfleger;
d) bei einem dergleichen Einkommen von Vermögen der Kommunen,
oder anderer Korporationen, Stiftungen, Anstalten, Societäten
u. s. w. die geordneten zeitigen Vorstände unter solidarischer Haftpflicht (G. 2
der Ausführungs-Verordnung vom 19. v. M.).
8) Jeder neue Erwerb eines der vorgedachten steuerpflichtigen Einkommen
und jede Veränderung, welche hinsichtlich eines solchen künftig eintritt, ist glei-
chergestalt am Schlusse des Halbjahres, in welchem der Erwerb oder die Ver-
änderung Statt fand, spätestens bis zum 15. Juli, oder beziehungsweise bis
zum 15. Januar anzumelden GC.S. 17, 18, 19 des Gesetzes vom 19. März
1851) bei Vermeidung der in den §.S. 37— 0 bes gedachten Gesetzes be-
stimmten Strafen und Nachtheile.
Endlich wird bemerkt, daß in den Jahren 1850 und 1851 zusammen
29 Fälle wegen Verheimlichung steuerpflichtiger Kapital-Renten zur Anzeige ge-
kommen und hiervon in 16 Fällen die Betheiligten außer der Nachzahlung der
hinterzogenen Steuer mit der gesetzlichen Geldstrafe, welche sich in den einzel-
nen Fällen von 1 Thaler bis über 2000 Thaler belaufen hat, belegt worden
sind, die Erledigung der übrigen 13 Fälle aber von den Ergebnissen der des-
halb verfügten weiteren Erörterungen noch abhängig ist.
Weimar am 12. Dezember 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfßschen
Stcots= Ministeriums.
Thon.
III. Die bisher zu Dorheim, im Kurfürstenthume Hessen, bestandene
Uebergangsstelle ist vom 1. d. Mon. an nach Nauheim verlegt und ditser
Stelle die unbeschränkte Befugniß zur Ausfertigung und Erledigung von Ueber-
gangsscheinen ertheilt worden.
Weimar am 13. November 1851.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats- Witisteriums.
hon.