Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Smnmhal t. 
Oberreisen. Dieser Ort ist dem Landbrief-Bestellbezirke Buttstädt uberwie- 
sen worden ............ ............ . ..... 
Oberwundarzt. Siehe Arzt. 
Oldisleben. Siehe Pässe und Wanderbücher. 
Ostheim — Stadt: 
1) die dasige Einkommensteuer-Lokal- Kommission dem dortigen Rentamte 
übertraaerrn .. .. ............ ......... 
2)ErrichtungeincsRechnungsamtcsdaselbst..»».....«.. ............. 
P. 
Pässe. Zu deren Visirung ist der Gemeindevorstand zu Oldisleben ermächtiget 
Paßkarten. Beitritt des Großherzogthumes Baden zu dem Vertrage über 
den Gebrauch jener, sowie der Fürstlich Lippeschen und Waldeckschen Staats- 
regierungggeng .. . ..... . .... ........... 
Pfarreien — inländische — deren Sportelfreiheit AA 
Phosphor. Bestimmung der Art und Weise, wie solcher auf der Thüringi 
schen Eisenbahn versendet werden dp 
Physiker sind verpflichtet, die zuständige Polizei- Behörd- auf feoen etwai- 
gen in ihrem Bezirke betriebenen gesthwrigen Handel mit Arzeneimitteln auf- 
merksam zu mahen 
Polizei-Behörden haben sedem unbefugten Arzeneihandel kräftigst entge- 
genzuwtrken...............................................·...... 
Polizei-Behörden des Ortes sind verbunden, das Ableben eines Arztes, 
Oberwundarztes oder Thierarztes dem Bezirks-Direktor anzuzeigen 
Postalische Einrichtung in dem Orte Gerstung 
Postbotenanstalt, deren Errichtung für den Besteloegrr der post Expe- 
dition zu Apoddddaa ............. 
Post-Expedition zu Apolda zu einem Postamte erhoben ....... ... .... 
Postverbindungen: 
1) zwischen den Badeorten Elgersburg und Ilmenau während der Dauer 
des SommeKss 
2) zwischen Cölleda und Weimar, sowie zwischen Buttstädt und Weimar. 
Postverein — Deutsch-Oesterreichischer. — Vorschristen im Betreff des 
Gebrauches der Freimarken bei Briefpost-Sendungen in den zu diesem Ver- 
eine gehörigen Staannnnn 
Postvereins-Vertrag — Deutsch-Oesterreichischer — revidirter — vom 
5. Dezember 18191114 ............... 
Präparate. Siehe chemische Präparace. 
Presse. Strafgesetzliche Bestimmungen, welche der Polizei der Presse an- 
gehören . 
  
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
32. 
38. 
198. 262. 
27. 143. 
258. 
157. 
243. 
73. 
73. 
226. 
20. 
238. 
246. 
157. 
202. 
6—8. 
171— 197. 
259.
	        
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