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geschätzt worden, vom Anfange l. J. an an die Steuereinnahme dieses Ortes
abzuentrichten sind.
Weimar am 28. April 1852.
Finaz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministerinms.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
V. Die in der Ministerial-Bekanntmachung vom 24. April 1850 (Re-
gier. Blatt Nr. 13 S. 449) nach den vormaligen Wahlbezirken bestimmte Ab-
grenzung des ersten und des zweiten Verwaltungsbezirkes ist in Folge der neuen
Feststellung der Wahlbezirke für die Landtags-Abgeordneten, bezüglich mit Rück-
sicht auf die gegenwärtigen Sprengel der Justiz-Aemter des Weimarischen Krei-
ses dahin anderweit geordnet, daß nunmebr zu dem ersten Verwaltungsbezirke
die Orte:
Denstedt, Kapellendorf,
Rödigedorf, Frankendorf,
Schwabsdorf, Hohlstedt,
Süßenborn, Hammerstedt und
Ulrichshalben, Orlishausen,
dagegen zum zweiten Verwaltungsbezirke die Orte:
Oldisleben, Rohrbach,
Krautheim, Leutenthal und
Haindorf, Döbritschen
Weiden,
gehören.
Es wird dieses hierdurch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß
gebracht, daß die Großherzoglichen Direktoren der beiden Verwaltungsbezirke
wegen gegenseitiger Ueberweisung der Verwaltungsangelegenheiten in Bezug auf
die genannten Orte und deren Bewohner mit der erforderlichen Anweisung ver-
sehen worden sind. Weimar am 3. Mai 1852.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsüschen
Staats-Ministeriums, ALrbtheilung B.
von Watzdorf.
VI. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben nach Maßgabe des
Gesetzes über die Wahl der Landtags-Abgeordneten im Großherzogthume vom
6. April d. J. die Wahl der sämmtlichen Abgeordneten im Laufe des Mo-