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II. Nachdem Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, das Statut der
unter dem Namen der Vorsicht in Weimar begründeten Lebens-, Renten-,
Aussteuer- und Begräbniß-Versicherungs-Bank zu bestätigen und dieser Arstalt
die Rechte einer juristischen Person zu verleihen gnädigst geruht haben: so wird
dieses, höchstem Befehle zufolge, andurch zur öffentlichen Kenntuiß gebracht.
Weimar am 5. Mai 1852.
Erstes Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums, Wötheilung B.
von Watzdorf.
III. Mit dem 1. Mai d. J. ist in Creuzburg ein Rechnungsamt einge-
setzt und sind demselben die in den §F.S. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März
1850 aufgeführten Geschäfte unter folgenden Modifikationen übertragen worden:
Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes erstreckt sich über den ganzen Be-
zirk des Justiz-Amtes Crenzburg, wie derselbe unter II, 2 des der Ministerial-
Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (S. 566 des
Regierungs-Blattes) näber bezeichnet ist.
Die Veränderungen binsichtlich der Ablieferungen der Steuern und Brand-
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten
jedoch erst für das nächste Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden
Jahre fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungstermine für
1852 noch an die Kreis-Steuereinnahme zu Eisenach zu bewirken ist.
Zum Rechnungs-Amtmann in Crenzburg ist der seitherige Großherzogliche
Rentamtmann Johann Gottlieb Schorcht daselbst ernannt worden und es hat
dessen Verpflichtung und Einweisung am 10. d. M. Statt gefunden.
Weimar am 12. Mai 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.