Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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Wanderbücher. Zu deren Vis irung ist der Gemeindevorstand zu Oldis- 
leben ermaͤchtiget ............... ..... ...... . ... ..».....·............ 
Wasserbau. Siehe uferban. 
Watremez zu Aachen. Drivileg für die von ihm erfundene Vortichtuns an 
Dampfkesseln zu Vermeidung deren Explodire 
Weimar — Haupt= und Residenz-Stadt: 
1) die daselbst unter dem Namen „Vorsicht“ errichtete Aussteuer-, Begräbniß-, 
Lebens= und Renten-Versicherungöbank erhält die landesherrliche Bestä- 
tigung und zugleich die Rechte einer juristischen Persoo 
2) Postverbindungen zwischen derselben und den Städten Buttstädt und Cölleda 
Weine — seemde — Zoll-Rabatt von denselben 
Werra-Eisenbahn. Siehe Eisenbahn. 
B. 
Zillbach. Die dasige Forstgelder-Einnahme wird selbstständig belassen 
Zink, roher, Zinkbleche und grobe Zinkwaaren. Auf diese findet 
der Durchgangszoll von fünf Silbergroschen vom Zentner Anwendung 
Zoll vom Eingange für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und sonstige Mühlen- 
Fabrikate ist bis Ende September 1852 aufgehooen 
Zoll von aus dem Zollvereine nach dem Königreiche Sardinien eingehenden 
Waaren, für welche ein ermäßigter Satz in Anspruch genommen wird. 
Zoll, ermäßigter, bei der Einfuhr des rohen, zollvereinsländischen Steinsalzes 
in Belgen . . .. .. ... 
Zoll-Rabatt von fremden Weinn .... 
Zoll= und Handels-Verein — deutscher: 
1) die zwischen diesem und dem Königreiche Belgien geschlossene Additional= 
Konvention vom 18. Februar 1852 zu dem Vertrage vom 1. Sept. 1844 
2) der zwischen diesem und dem Königreiche der Niederlande geschlossene Handels- 
und Schifffahrts-Vertrag vom 31. Dezember 185 .. . . ... 
Zollvereinsstaaten. Verkehr mit Branntwein und Spielkarten in denselben 
  
Seite des 
Regierungs= 
Blattes. 
225. 
71. 
142. 
202. 
28. 
165. 
144. 
38. 144. 
39. 
167. 240. 
28. 
107-111. 
1% 240. 
123-141. 
12817233. 
26. 27. 
1 121. 
  
Vorstehendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Großher= 
zoglichen Regierungs- Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 1817 
und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Blatt v. 
S. 2 und v. J. 1832 S. 13) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1852. 
J. 1817 
Die Redaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.
	        
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