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V. Den Kaufleuten Karl Theodor Schuchardt und Gustav Schmith,
beiderseits zu Buttstädt, ist auf Ansuchen die Erlaubniß zur Betreibung der bezüglich
von ihnen übernommenen Agenturen der Aachner und Münchener Feuerversiche-
rungs-Gesellschaft und der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Bres-
lau innerhalb des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 9. Juli 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächssschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
VI. Von der Königlich Bayerischen Staatsregierung ist in Rücksicht auf
das hervorgetretene desfallsige Bedürfniß für die Dauer der Bade-Saison,
nämlich für die Monate Juni, Juli, August und September eine Zoll-Expo=
situr in Kissingen (Hauptzollamts-Bezirk Schweinfurt) mit Abfertigungsbefugniß
eines innern Steueramtes (Neben-Zollamtes) errichtet worden, was hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 12. Juli 1852.
VFinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
VII. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Kaltennordhein ein Rechnungs-
amt an Stelle der aufgehobenen Rentämter zu Kaltennordheim und Zillbach,
mit Belassung jedoch einer selbstständigen Forstgelder-Einnahme in Zill-
bach, eingesetzt und sind dem erstgedachten Rechnungsamte die in den §&.F. 39
bis 11 des Gesetzes vom 5. März 1850 aufgeführten Geschäfte dergestalt
übertragen worden, daß sich die Zuständigkeit des Rechnungsamtes über den
ganzen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Amtes Kaltennordheim, wie der-
selbe unter II, 7 des der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850
beigegebenen Verzeichnisses (Seite 568 des Regierungs-Blattes) näher bezeich-
net ist, erstreckt; mihin auch der Bereich des bisherigen Rentamtes Zillbach
hinzutritt und nur die Forstgelder-Einnahme daselbst ausgeschieden bleibt. An