Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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V. Den Kaufleuten Karl Theodor Schuchardt und Gustav Schmith, 
beiderseits zu Buttstädt, ist auf Ansuchen die Erlaubniß zur Betreibung der bezüglich 
von ihnen übernommenen Agenturen der Aachner und Münchener Feuerversiche- 
rungs-Gesellschaft und der Schlesischen Feuerversicherungs-Gesellschaft zu Bres- 
lau innerhalb des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 9. Juli 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächssschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
VI. Von der Königlich Bayerischen Staatsregierung ist in Rücksicht auf 
das hervorgetretene desfallsige Bedürfniß für die Dauer der Bade-Saison, 
nämlich für die Monate Juni, Juli, August und September eine Zoll-Expo= 
situr in Kissingen (Hauptzollamts-Bezirk Schweinfurt) mit Abfertigungsbefugniß 
eines innern Steueramtes (Neben-Zollamtes) errichtet worden, was hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 12. Juli 1852. 
VFinanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
VII. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Kaltennordhein ein Rechnungs- 
amt an Stelle der aufgehobenen Rentämter zu Kaltennordheim und Zillbach, 
mit Belassung jedoch einer selbstständigen Forstgelder-Einnahme in Zill- 
bach, eingesetzt und sind dem erstgedachten Rechnungsamte die in den §&.F. 39 
bis 11 des Gesetzes vom 5. März 1850 aufgeführten Geschäfte dergestalt 
übertragen worden, daß sich die Zuständigkeit des Rechnungsamtes über den 
ganzen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Amtes Kaltennordheim, wie der- 
selbe unter II, 7 des der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 
beigegebenen Verzeichnisses (Seite 568 des Regierungs-Blattes) näher bezeich- 
net ist, erstreckt; mihin auch der Bereich des bisherigen Rentamtes Zillbach 
hinzutritt und nur die Forstgelder-Einnahme daselbst ausgeschieden bleibt. An
	        
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