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forstlichen Geschäften sind auch die des Melpers'schen, mit dem Erbenhauser
verbundenen, Reviers auf das genannte Rechnungsamt übergegangen.
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand-
kassebeiträge von den Ortssteuer-Einnahmen an das Rechnungsamt treten jedoch
erst für das nächste Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jabre
fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine pro 1852
noch an die Amtssteuer-Einnahme in Kaltennordheim zu bewirken ist.
Zum Rechnungs-Amtmann in Kaltennordheim ist der zeitherige Groß-
herzogliche Rentamtmann Eichhorn daselbst zum Assistenten desselben für
die Geschäfte des Rechnungsamtes zunächst im Bereiche des ebemaligen Rent-
amtes Zillbach und zugleich zum selbstständigen Forstgelder-Einnehmer für
denselben Bereich ist der zeitherige Großherzogliche Salzgelder-Einnehmer Leu-
dolph ernannt; beide Beamten aber sind am 7. Juli d. J. verpflichtet und
in ihre Stellen eingewiesen worden.
Weimar am 14. Juli 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
Bekannutmachung.
Die Großherzoglichen Justiz-Aemter und Stadtgerichte sind auf unsere
Anordnung vom 14. April dieses Jahres angewiesen worden, der Vollziehung
der Auspfändung wegen ausgeklagter Schulden nur eine einmalige Erinne=
rung gegen die Gebühr vorausgehen zu lassen.
Wir bringen dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die
Gerichtsdiener, welche öfter, als in dem gerichtlichen Befehle vorgeschrieben ist,
gegen Erhebung der Gebühr erinnern, sich nachdrücklicher Bestrafung aussetzen.
Eisenach am 9. Juli 1852.
Großherzoglich Sächssches Leppellations-Gericht.
von Mandelsloh.