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amte sind am 1. Juli d. J. verpflichtet und in ihre Stellen eingewiesen
worden.
Weimar am 16. Juli 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Süchsischen
Staats· Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
IV. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Ilmenau ein Rechnungsamt einge-
setzt und es sind demselben die in den §&.F. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5.
März 1850 ausgeführten Geschäfte unter folgenden Modifikationen übertragen
worden.
Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes erstreckt sich über den ganzen Be-
zirk des Justiz-Amtes Ilmenau, soweit derselbe Großherzoglich Schsisches
Staatsgebiet ist. Von dem Vorstande des Rechnungsamtes sind, ganz ebenso,
wie bisher vom Rentamte Ilmenau, auch die Fischerei= und die Schichtmeister-
Geschäfte bezüglich die Rechnungsführung bei dem Kohlenwerke zu Kammerberg,
bei dem Stollenbau, den Kunstschachten und der Knappschaftskasse, sowie bei
der Holzköhlerei und Pechsiederei mit zu besorgen.
Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferungen der Steuern und Brand-
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten
jedoch erst für das nächste Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden
Jahre fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für
1852 noch an die Amts-Steuer einnahme zu Ilmenau zu bewirken ist.
Zum Rechnungs-Amtmanne in Ilmenau ist der seitherige Großherzogliche
Rentamtmann August Christian Friedrich zu Zillbach ernannt worden und es
hat dessen Verpflichtung und Einweisung am 13. d. M. Statt gefunden.
Weimar am 19. Juli 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfschen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.