Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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haben. Gegenstände reglementarischer Natur bedürfen zum Zwecke ihrer An— 
nahme und Ausführung lediglich der absoluten Stimmenmehrheit. 
Bei Beschlüssen nach Stimmenmehrheit steht nur den anwesenden Abgeord- 
neten eine Stimme zu und findet eine Uebertragung der Stimme nicht Statt. 
Ratifikation und Dauer des Vertrages. 
Artikel 76. 
Die Ratifikationen der gegenwärtigen Vereinbarung werden bis Ende Fe- 
bruar 1852 erfolgen. 
Die Vereinbarung tritt mit dem 1. April 1852 ins Leben. Dieselbe 
bleibt bis zum Schlusse des Jahres 1860 und von da ab ferner unter Vor- 
behalt einjähriger Kündigung in Kraft. 
Berlin, den 5. Dezember 1851. 
Minisdeerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Tiefenort ein Rechnungsamt an Statt 
des aufgehobenen Rentamtes daselbst eingesetzt und es sind dem gedachten Rech- 
nungsamte die in den F.S. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 auf- 
geführten Geschäfte dergestalt übertragen worden, daß sich die Zuständigkeit 
des Rechnungsamtes über den ganzen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Am- 
tes Tiefenort, wie derselbe unter II, 7 des der Ministerial-Bekanntmachung 
vom 21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (S. 568 des Regierungs-Blat- 
tes) näher bezeichnet ist, erstreckt, nur mit Ausnahme des Wackenhofes, welcher 
nach einer Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisgerichtes zu Eisenach in 
Nr. 8 des Regierungs-Blattes von 1852 an das Großherzogliche Justiz-Amt 
Eisenach zurückgewiesen worden und daher bei dem Großherzoglichen Rentamte 
Eisenach verblieben ist. 
. Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand- 
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten jedoch 
erst für das nächste Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre 
fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852 
in Ansehung der Rückstände und Anfälle bis 31. Dezember 1852 an die der- 
maligen Obereinnehmer bezüglich den Großherzoglichen Obereinnehmer Wolz 
zu Vacha und in Ansehung der Orte Burkhardtroda und Kupfersuhl, an den 
Großherzoglichen Kreissteuereinnehmer Schmidt zu Eisenach noch zu bewirken ist.
	        
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