197
haben. Gegenstände reglementarischer Natur bedürfen zum Zwecke ihrer An—
nahme und Ausführung lediglich der absoluten Stimmenmehrheit.
Bei Beschlüssen nach Stimmenmehrheit steht nur den anwesenden Abgeord-
neten eine Stimme zu und findet eine Uebertragung der Stimme nicht Statt.
Ratifikation und Dauer des Vertrages.
Artikel 76.
Die Ratifikationen der gegenwärtigen Vereinbarung werden bis Ende Fe-
bruar 1852 erfolgen.
Die Vereinbarung tritt mit dem 1. April 1852 ins Leben. Dieselbe
bleibt bis zum Schlusse des Jahres 1860 und von da ab ferner unter Vor-
behalt einjähriger Kündigung in Kraft.
Berlin, den 5. Dezember 1851.
Minisdeerial-Bekanntmachungen.
I. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Tiefenort ein Rechnungsamt an Statt
des aufgehobenen Rentamtes daselbst eingesetzt und es sind dem gedachten Rech-
nungsamte die in den F.S. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 auf-
geführten Geschäfte dergestalt übertragen worden, daß sich die Zuständigkeit
des Rechnungsamtes über den ganzen Bezirk des Großherzoglichen Justiz-Am-
tes Tiefenort, wie derselbe unter II, 7 des der Ministerial-Bekanntmachung
vom 21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (S. 568 des Regierungs-Blat-
tes) näher bezeichnet ist, erstreckt, nur mit Ausnahme des Wackenhofes, welcher
nach einer Bekanntmachung des Großherzoglichen Kreisgerichtes zu Eisenach in
Nr. 8 des Regierungs-Blattes von 1852 an das Großherzogliche Justiz-Amt
Eisenach zurückgewiesen worden und daher bei dem Großherzoglichen Rentamte
Eisenach verblieben ist.
. Die Veränderungen hinsichtlich der Ablieferung der Steuern und Brand-
kasse-Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten jedoch
erst für das nächste Jahr ein, so daß die Ablieferung der im laufenden Jahre
fällig gewordenen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852
in Ansehung der Rückstände und Anfälle bis 31. Dezember 1852 an die der-
maligen Obereinnehmer bezüglich den Großherzoglichen Obereinnehmer Wolz
zu Vacha und in Ansehung der Orte Burkhardtroda und Kupfersuhl, an den
Großherzoglichen Kreissteuereinnehmer Schmidt zu Eisenach noch zu bewirken ist.