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Zum Rechnungs-Amtmanne in Tiefenort ist der zeitherige Großherzogliche
Rentamtmann Johann Christian Sehrwald daselbst ernannt und es ist derselbe
am 24. Juni d. J. verpflichtet und in seine neue Stelle eingewiesen worden.
Weimar am 19. Juli 1852.
Finanz- Departement des Groherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.
II. Mit dem 1. Juli d. J. ist an der Stelle des aufgehobenen Rent-
amtes zu Ostheim ein Rechnungsamt eingesetzt und es sind demselben die in den
&. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März 1850 aufgeführten Geschäfte der-
gestalt übertragen worden, daß die Zuständigkeit des Rechnungsamtes auf alle
zu dem Bezirke des Großherzoglichen Justiz-Amtes Ostheim gehörige Ortschaf-
ten namentlich auf die Stadt Ostheim und die Dörfer Sondheim, Urspringen,
Stetten, Melpers und das Schloß Lichtenberg (jedoch die rechnungsamtliche Ge-
schäftsführung in Ansehung des zum Erbenhäuser Forst-Reviere gehörigen Wald-
Distrikts von Melpers ausgeschlossen) und auf die rentamtlichen Geschäfte bin-
sichtlich der diesseitigen staatsfiskalischen Besitzungen in dem zum Königlich
Bayerischen Landgerichts-Bezirf Münnerstedt gelegenen Orte Maßbach und in den
übrigen zu diesen Maßbacher Besitzungen gehörigen Ortschaften erstreckt worden
ist. Auch ist mit dem gedachten Rechnungsamte, das bisher schon von dem
Rentbeamten verwaltete Malz-Aufschlagsamt verbunden worden.
Zum Rechnungs-Amtmanne in Ostheim ist der zeitherige Großherzogliche
Rentamtmann Julius Gustav Landmann daselbst ernannt und es ist derselbe
am 6. d. M. verpflichtet und in seine neue Stelle eingewiesen worden.
Weimar am 22. Juli 1852.
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Ministeriums.
Für den Departements-Cbef.
Bergfeld.