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II. Unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung vom 30. v.
M. Nummer 24, Ziffer 1 wird hiermit berichtigend bemerkt, daß der Handels-
mann C. F. Erbert zu Neustadt a./O. die Erlaubniß zur Betreibung einer
Agentur nicht der Magdeburger, sondern der „Nachener und Münchener Feuer-
versicherungs-Gesellschaft“ erhalten hat.
Weimar am 24. Juli 1852.
Vinaez-Departement des Großherzoglich Gächfischen
Staats-Minsisteriums.
Thon.
IIII. Mit dem 1. Juli d. J. ist in Auma ein Rechnungsamt eingesetzt
worden, welchem die in den H.F. 39 bis 41 des Gesetzes vom 5. März 1850
aufgeführten Geschäfte unter folgenden Modifikationen übertragen worden sind.
Die Zuständigkeit des Rechnungsamtes erstreckt sich über den ganzen Be-
zirk des Großherzoglichen Justiz-Amtes Auma mit der Justiz-Amts-Kommission
Triptis, wie derselbe unter Nr. 1, 2 des der Ministerial-Befanntmachung vom
21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (S. 560 des Regierungs-Blattes)
näher bezeichnet ist.
Das Lehen= und Erbzins-Wesen verbleibt bis auf Weiteres bei den Groß-
herzoglichen Rentämtern Neustadt a./O. und bezüglich Weida. Die Verände-
rungen hinsichtlich der Ablieferung der direkten Steuern und der Brandkasse-
Beiträge von den Orts-Steuereinnahmen an das Rechnungsamt treten erst mit
dem 1. Januar 1853 für die nach diesem Tage fällig werdenden Abgaben der
gedachten Art ein.
Zum Rechnungs-Amtmanne in Aum ist der zeitherige Großherzogliche Rent-
amtmann zu Ilmenau Roderich Wenzel ernannt worden und es hat die Ver-
pflichtung und Einweisung desselben am 19. d. M. Statt gefunden.
Weimar am 24. Juli 1852.
Vinanz-Departement des Großherzoglich Sächfsschen
Staats-Ministeriums.
Thon.