Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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IV. Unter Bezugnahme auf Artikel 32 der zur Ausführung des Gesetzes 
über die Neugestaltung der Staatsbehörden unter dem 22. Mai 1850 erlasse- 
nen Ministerial-Verordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, 
daß neuerdings auch der Gemeindevorstand zu Oldisleben Auftrag zum Visi- 
ren der Pässe und Wanderbücher erhalten hat. 
Weimar am 10. August 1852. 
Erstes Departement des Großherzoglich Gächfßschen 
Staats-Ministeriums, Abtheilung B. 
Für den Departements-Chef. 
Wirth. 
V. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß den nachge- 
nannten Personen bezüglich nachträglich die Erlaubniß ertheilt worden ist, Agen- 
turen für die beibemerkten Feuer-Versicherungsgesellschaften zu betreiben: 
dem Tuchhändler Ernst Kober zu Apolda, für die Feuer-Versicherungsge- 
sellschaft zu Elberfeld, 
dem Schornsteinfeger Heinrich Hundius daselbst, für die Feuer-Versicherungs- 
gesellschaft zu Gotha, 
dem Kaufmann Leopold Bartels daselbst, für die Feuer-Versicherungsge- 
sellschaft Phönix zu Frankfurt a./M., 
dem Kaufmann Thuiskon Leutloff daselbst, für die Feuer-Versicherungs- 
gesellschaft zu Cöln, 
dem Kaufmann Gottlob Koppe daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell- 
schaft zu Magdeburg, 
dem Kaufmann August Junge daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell- 
schaft zu Berlin, 
dem Kaufmann Gustav Blanke daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell- 
schaft Borussia. 
Weimar am 25. August 1852. 
Vinanz- Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Winisterinms. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld.
	        
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