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IV. Unter Bezugnahme auf Artikel 32 der zur Ausführung des Gesetzes
über die Neugestaltung der Staatsbehörden unter dem 22. Mai 1850 erlasse-
nen Ministerial-Verordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht,
daß neuerdings auch der Gemeindevorstand zu Oldisleben Auftrag zum Visi-
ren der Pässe und Wanderbücher erhalten hat.
Weimar am 10. August 1852.
Erstes Departement des Großherzoglich Gächfßschen
Staats-Ministeriums, Abtheilung B.
Für den Departements-Chef.
Wirth.
V. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß den nachge-
nannten Personen bezüglich nachträglich die Erlaubniß ertheilt worden ist, Agen-
turen für die beibemerkten Feuer-Versicherungsgesellschaften zu betreiben:
dem Tuchhändler Ernst Kober zu Apolda, für die Feuer-Versicherungsge-
sellschaft zu Elberfeld,
dem Schornsteinfeger Heinrich Hundius daselbst, für die Feuer-Versicherungs-
gesellschaft zu Gotha,
dem Kaufmann Leopold Bartels daselbst, für die Feuer-Versicherungsge-
sellschaft Phönix zu Frankfurt a./M.,
dem Kaufmann Thuiskon Leutloff daselbst, für die Feuer-Versicherungs-
gesellschaft zu Cöln,
dem Kaufmann Gottlob Koppe daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell-
schaft zu Magdeburg,
dem Kaufmann August Junge daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell-
schaft zu Berlin,
dem Kaufmann Gustav Blanke daselbst, für die Feuer-Versicherungsgesell-
schaft Borussia.
Weimar am 25. August 1852.
Vinanz- Departement des Großherzoglich Sächsischen
Staats-Winisterinms.
Für den Departements-Chef.
Bergfeld.