Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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treibung einer Agentur für die Feuer-Versicherungsanstalt Borussia zu Berlin 
bis auf Widerruf ertheilt worden ist. 
Weimar am 6. September 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
III. Die Großherzoglichen Steuer-Lokal-Kommissionen werden zu behufi- 
ger Beachtung für die Zukunft und dem entsprechender Instruirung der bestell- 
ten Ortesteuervertheiler hiermit darauf aufmerksam gemacht, daß die im Groß- 
herzogthume angestellten Chaussee-Wärter nach Wort und Sinn der Be- 
stimmungen des Gesetzes über die allgemeine Einkommensteuer vom 19. März 
1851, §. 5 Ziffer 1 und §. 15, in Verbindung mit §. 31 der zu diesem Ge- 
setze erlassenen Ausführungsverordnung vom 19. November 1851, mit dem 
Einkommen, welches der von denselben als solchen zu beziehende, den Bethei- 
ligten, wenn auch nicht im Voraus auf ihre Lebenszeit, oder auf eine gewisse 
Dienstzeit, aber doch vorerst in seinem Betrage und Fortgenusse versicherte 
Monats= oder Jahres-Lohn darbietet — wie die in gleicher Kategorie stehen- 
den Gemeindediener, in den betreffenden Einkommensteuerrollen ersten Thei- 
les der Orts-Quote zur Einzeichnung zu bringen, dagegen aber bei den Ab- 
schätzungen zur Einkommensteuer-Ortsquote zweiten Theiles zweiter Abtheilung 
außer Berücksichtigung zu lassen sind. 
Weimar am 13. September 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächsischen 
StWtaats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
IV. Von dem unterzeichneten Ministerium ist dem Kaufmann Carl 
Landgrebe zu Weida die nachgesuchte Erlaubniß zur Uebernahme und Be- 
treibung einer Agentur der Magdeburger Feuer-Versicherungsgesellschaft bis auf 
Widerruf ertheilt worden. 
Weimar am 18. September 1852. 
Finanz-Oepartement des Großherzoglich Sächfschen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld.
	        
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