Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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5. März 1850 aufgeführten Geschäfte übertragen worden sind. Die Zustän— 
digkeit desselben erstreckt sich über die Bezirke der Großherzoglichen Justiz-Aemter 
Dermbach und Lengsfeld, wie solche unter Nr. II, 3, 8 des der Ministe- 
rial-Bekanntmachung vom 21. Juni 1850 beigegebenen Verzeichnisses (S. 566 
und 568 des Regierungs-Blattes) näher bezeichnet sind. Mit dem Rechnungs- 
amte ist zugleich die Bezirks-Katasterführung in Dermbach, vorerst jedoch nur 
binsichtlich der ihr bisher schon zugewiesenen Ortschaften, verbunden. 
Die besondere Verwaltung der Revenüen der Lebengüter zu Lengsfeld, ehe- 
mals von Müllerschen Antheils, für den Großherzoglichen Staats-Fiskus wird 
vor der Hand fortbestehen. Eben so verbleibt es bei der bisberigen Einrich- 
tung der Salzgelder-Einnahme zu Dermbach, deren Verwaltung dem Rech- 
nungsamtmann daselbst mit übertragen ist. 
Die Veränderungen binsichtlich der Ablieferung der direkten Steuern und 
der Brandkasse-Beiträge von den betreffenden Ortsstener-Einnehmern an das 
Rechnungsamt treten erst für die nach dem 1. Januar 1853 fällig werdenden 
und nach dem definitiven Ablieferungs= Termine für 1852 in Rest bleibenden 
Abgaben der gedachten Art ein. 
Zum Rechnungsamtmann in Dermbach ist der zeitherige Großherzogliche 
Rentbeamte daselbst Bernhard Otto Vent und zum Assistenten desselben der 
zeitherige Rentamts-Accessist in Tiefenort, Gustav Rabich, ernannt worden 
und es hat die Verpflichtung und Einweisung dieser beiden Beamten am 20. 
d. M. Statt gefunden. Weimar am 26. Oktober 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Thon. 
Bekanntmachung. 
Die Jahreslisten der Geschwornen sind bisber in sehr verschiedener, 
theilweis für den Zweck ungeeigneter Form und häufig so flüchtig und unleser- 
lich geschrieben eingereicht worden, daß Name und Wohnort der Gewählten in 
vielen Fällen zweifelhaft blieb. 
Es werden daher sämmtliche Justiz-Aemter hierdurch angewiesen, die er- 
forderlichen Notizen über die Gewählten in die gedachten Listen unter den vier 
Spalten: Zahl. Name. Stand. Wohnort. 
in alphabetischer Ordnung leserlich und zu mehrer Deutlichkeit die Namen 
und Wohnorte mit lateinischen Buchstaben einzutragen. 
Eisenach am 26. October 1852. 
Großberzoglich Sächsisches W#ppellations-Gericht. 
von Mandelsloh.
	        
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