Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

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denen Steuern bis zum Definitiv-Ablieferungs-Termine für 1852 noch an die 
bisherigen Obereinnahmen zu bewirken ist. 
Zum Rechnungsamtmann ist der zeitherige Rentamtmann Gotthilf Trau- 
gott Sänger daselbst ernannt worden und es hat dessen Verpflichtung und 
Einweisung am 15. d. Monats Statt gefunden. 
Weimar am 23. November 1852. 
Finanz-Departement des Großherzoglich Sächfßschen 
Staats-WMinisteriums. 
Für den Departements-Chef. 
Bergfeld. 
V. In Folge eines mit dem Direktorium des Arnstädter Saline-Ver- 
eins abgeschlossenen Vertrages wird von der Saline Arnshall bei Arnstadt 
vom 1. Jannar 1853 ab an die Staatsangehörigen des Großherzogthumes in 
den Steuerbezirken Ilmenau, Blankenhain und Remda auf Verlangen Viehsalz, 
nach Vorschrift des Salz-Regie-Gesetzes vom 25. Mai 1847 §K.C. 16, 17 
und 18 bereitet, abgegeben werden und ist der Preis für die Tonne zu 400 
Pfund Netto Köllnischen Gewichtes, ohne Verpackung und ausschließlich zwar 
der Kosten der Verbleiung, aber mit Inbegriff der Kosten der sich nöthig 
machenden Transport-Bezettelung (C.S. 13 und 27 des schon angezogenen 
Gesetzes): 
1) hinsichtlich des schwarzen und gelben Salzes auf 2 Thlr. 20 Sgr. 
und 
2) hinsichtlich des in Viehsalz umgewandelten Kochsalzes auf 3 Thlr. 10 Sgr. 
festgesetzt worden. 
Diese Preise sind sofort bei Abholung des Salzes von den Empfangsbe- 
rechtigten an die Saline-Verwaltung zu Arnshall baar zu entrichten. 
Indem den Bewohnern der gedachten Bezirke solches und daß die Steuer- 
Rezepturen zu Ilmenau, Blankenhain und Remda mit Ausfertigung der hier- 
nach begehrt werdenden Viehsalz-Bezugsanweisungen auf die Saline Arnshall 
beauftragt worden sind — hiermit zur Kenntniß gebracht wird, werden zugleich 
die betreffenden Gemeindevorstände angewiesen, die ihnen nach der Ministerial- 
Bekanntmachung vom 19. Oktober 1847, Seite 211 des Regierungs-Blattes,
	        
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