Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 37. Weimar. 22. Dezember 1832. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
1. Nachdem die, auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, von dem unterzeichneten Staats-Ministerium gemäß der Vorschrift im 
§. 11 des Gesetzes vom 6. April d. J. durch die Bekanntmachung vom 7. Mai 
d. J. angeordnete Wahl der Landtags-Abgeordneten im Großherzogthume laut 
der von den ernannten Wahl-Kommissaren darüber erstatteten Berichte überall 
gehörig vollendet worden ist, wird das Ergebniß derselben in Folgendem öf- 
fentlich bekannt gemacht. 
Es sind zu Landtags-Abgeordneten erwählt und haben die Wahl ange- 
nommen: 
a) durch die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft: 
1) der Kammerherr Freiherr Ludwig Wilhelm Julius August von Boy- 
neburg-Lengefeld auf Weilar; 
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigen- 
thumes von wenigstens Ein Tausend Thalern jährlicher Rente: 
2) der Oberschenk Carl Friedrich Anton Graf von Hohenthal-Püchau 
auf Friesnitz 2c., 
3) der Kammerherr Ferdinand Wilhelm Heinrich von Helldorff auf 
Wöllnitz, 
4) der Landfommissar Hermann Moritz Rebling auf Stedten, 
5) der Landkammerrath Ernst Thümmler auf Cospoda; 
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