Uegierungs-Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 37. Weimar. 22. Dezember 1832.
Ministerial-Bekanntmachungen.
1. Nachdem die, auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, von dem unterzeichneten Staats-Ministerium gemäß der Vorschrift im
§. 11 des Gesetzes vom 6. April d. J. durch die Bekanntmachung vom 7. Mai
d. J. angeordnete Wahl der Landtags-Abgeordneten im Großherzogthume laut
der von den ernannten Wahl-Kommissaren darüber erstatteten Berichte überall
gehörig vollendet worden ist, wird das Ergebniß derselben in Folgendem öf-
fentlich bekannt gemacht.
Es sind zu Landtags-Abgeordneten erwählt und haben die Wahl ange-
nommen:
a) durch die Wahl der begüterten ehemaligen Reichsritterschaft:
1) der Kammerherr Freiherr Ludwig Wilhelm Julius August von Boy-
neburg-Lengefeld auf Weilar;
b) durch die Wahl der Besitzer eines inländischen Grundeigen-
thumes von wenigstens Ein Tausend Thalern jährlicher Rente:
2) der Oberschenk Carl Friedrich Anton Graf von Hohenthal-Püchau
auf Friesnitz 2c.,
3) der Kammerherr Ferdinand Wilhelm Heinrich von Helldorff auf
Wöllnitz,
4) der Landfommissar Hermann Moritz Rebling auf Stedten,
5) der Landkammerrath Ernst Thümmler auf Cospoda;
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