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im 11. Wahlbezirke
21) der Bezirks-Direktor und Kammerherr Carl von Schwendler zu
Eisenach,
im 12. Wahlbezirke
22) der Gutsbesitzer Rudolph Markscheffel zu Farnroda,
im 13. Wahldbezirke
23) der Pfarrer Carl Zwez zu Bischofroda,
im 14. Wahlbezirke
24) der Gutsbesitzer und Kammergutspachter Johann Georg Deubach
zu Unterrohn,
im 15. Wahlbezirke
25) der Pfarrer Heinrich Schulze zu Weilar,
im 16. Wahlbezirke
26) der Bezirks-Direktor Carl Ferdinand Constantin Lairitz zu Dermbach,
im 17. Wahlbezirke
27) der Bezirks-Direktor Johann Friedrich Haberfeld zu Weimar,
im 18. Wahlbezirke
28) der Bakkalaureus Heinrich Ferdinand Säuberlich zu Neustadt a./O.,
im 19. Wahlbezirke
29) der Justiz-Amtmann Eduard August Ackermann zu Auma,
im 20. Wahlbezirke
30) der Justiz-Amtmann Gottlieb Maul zu Weida,
im 21. Wahlbezirke
31) der Justiz-Amts-Aktugr Eduard Hermann Wuttig zu Berga.
Weimar am 2. Dezember 1852.
Erstes Departement des Großherzoglich Gächfßschen
Staats--Ministeriums, Wbtheilung B.
von Watzdorf.
III. Nach den Bestimmungen in dem F. 62 und F. 66 des Depositen-
Gesetzes vom 12. Februar 1840 hatten die Deposital-Behörden des Großher=
zogthumes in den dort bezeichneten Fällen die öffentlichen Depositen an die
vorhinnige Großherzogliche Haupt-Landschaftskasse, oder für deren Rechnung an
die von ersterer beauftragten Großherzoglichen Kreis-Steuereinnahmen bezüglich
zu Eisenach und zu Neustadt a./O. einzuliefern, auch die Rückzahlung und Ver-
zinsung von diesen Kassenstellen zu empfangen, nachdem alles dasjenige beobach-