Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Seite des 
  
J u h alt. Regierungs- 
Blattes. 
A. 
Abgaben. Das provisorische Gesetz vom 22. Oktober 1851 im Betreff 
des Wegfalles der aus dem guts= und schutzherrlichen Verbande fließenden 
persönlichen Abgaben und Leistungen wird in ein definitives verwandelt... 36. 
Adiunkturen der Schulaussicht aufgehoreen .. 106. 
Advokaten, deren gegenseitige Zulassung zur Kriminal-Proxis in dem Groß= 
herzogthume und den Schwarzburgschen Fürstenthüumen ...... 201. 
Allstedt. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbst... ........ 245. 
Apolda. DOie dasige Post-Expedition zum Postamte erhoben. ... 246. 
Appellations-Gericht. Gesetz über dessen Zuständigkeic in Sportetsechen 35. 
Armenpflege, deren sorgfältige Ordnung in allen Gemeinden zur Absteluns 
des Bettelwesens .... . .......... .............. ............. .256—258. 
Arushall, Saline bei Arnstadt. Vorschrift im n Vetteff der ubgabe des Vieh- 
salzes aus derselben an die Staatsangehoͤrigen der Steuerbezirke Blankenbayn, 
Ilmenau und Remda . .. . . . .... ..............·......... 249. 
Arzeneimittel. Niemand, außer den r*ie darf ohne arere 
Konzession Handel damit trebhtnn . c 73. 
Siehe auch Physiker und polizei- Beperden, 
Arzenei-Taxe. Preisveränderungen in derselbken ... 25. 51- 53. 
Arzt, Oberwundarzt, oder Thierarzt; deren Ableben ist von den Ortspollzei 
Behörden dem Bezirks-Direktor anzuzeigen. ........ .».......... 226. 
Auma. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbt 200. 
Auspfändung wegen ausgeklagter Schulden; dieser noll nur eine “ 
Erinnerung gegen die Gebühr vorausghen ... 166. 
Aussteuer- Versicherungsbank zu Weimar erhält die Rechte Eeiner 
juristischen Person ... .. . . . .... ... . ... .. ...-«»............... 142. 
Auswandernde. Vorschriften über 
1) die Sicherstellung deren Gläubiger ....... ...........» 162. 
2) die Beibringung der Steuern von denselben:: 170. 
Auswanderung wird den Militár= Dienstpflichtigen nur gestattet, wenn sie 
hierdurch ihr Glück im Auslande auf eine ausgezeichnete Weise begründen. 247. 
Auswanderungen aus dem Großherzogthume nach überseeischen Gegen- « 
denzdiedicserhalbgekroffenenMaßregeln........»................. 159—162. 
Auszuweisende. Vereinbarung unter mehren deutschen Staaten wegen 
Uebernahme dersellen . .. .. .......·............... 9— 15. 
. 
Baden — Großherzogthum — dessen Beitritt zu dem Vertrage über den 
Gebrauch der Paßkarten . 
 
	        
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