Seite des
J u h alt. Regierungs-
Blattes.
A.
Abgaben. Das provisorische Gesetz vom 22. Oktober 1851 im Betreff
des Wegfalles der aus dem guts= und schutzherrlichen Verbande fließenden
persönlichen Abgaben und Leistungen wird in ein definitives verwandelt... 36.
Adiunkturen der Schulaussicht aufgehoreen .. 106.
Advokaten, deren gegenseitige Zulassung zur Kriminal-Proxis in dem Groß=
herzogthume und den Schwarzburgschen Fürstenthüumen ...... 201.
Allstedt. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbst... ........ 245.
Apolda. DOie dasige Post-Expedition zum Postamte erhoben. ... 246.
Appellations-Gericht. Gesetz über dessen Zuständigkeic in Sportetsechen 35.
Armenpflege, deren sorgfältige Ordnung in allen Gemeinden zur Absteluns
des Bettelwesens .... . .......... .............. ............. .256—258.
Arushall, Saline bei Arnstadt. Vorschrift im n Vetteff der ubgabe des Vieh-
salzes aus derselben an die Staatsangehoͤrigen der Steuerbezirke Blankenbayn,
Ilmenau und Remda . .. . . . .... ..............·......... 249.
Arzeneimittel. Niemand, außer den r*ie darf ohne arere
Konzession Handel damit trebhtnn . c 73.
Siehe auch Physiker und polizei- Beperden,
Arzenei-Taxe. Preisveränderungen in derselbken ... 25. 51- 53.
Arzt, Oberwundarzt, oder Thierarzt; deren Ableben ist von den Ortspollzei
Behörden dem Bezirks-Direktor anzuzeigen. ........ .».......... 226.
Auma. Errichtung eines Rechnungsamtes daselbt 200.
Auspfändung wegen ausgeklagter Schulden; dieser noll nur eine “
Erinnerung gegen die Gebühr vorausghen ... 166.
Aussteuer- Versicherungsbank zu Weimar erhält die Rechte Eeiner
juristischen Person ... .. . . . .... ... . ... .. ...-«»............... 142.
Auswandernde. Vorschriften über
1) die Sicherstellung deren Gläubiger ....... ...........» 162.
2) die Beibringung der Steuern von denselben:: 170.
Auswanderung wird den Militár= Dienstpflichtigen nur gestattet, wenn sie
hierdurch ihr Glück im Auslande auf eine ausgezeichnete Weise begründen. 247.
Auswanderungen aus dem Großherzogthume nach überseeischen Gegen- «
denzdiedicserhalbgekroffenenMaßregeln........»................. 159—162.
Auszuweisende. Vereinbarung unter mehren deutschen Staaten wegen
Uebernahme dersellen . .. .. .......·............... 9— 15.
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Baden — Großherzogthum — dessen Beitritt zu dem Vertrage über den
Gebrauch der Paßkarten .