Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1852. (36)

Seite des 
  
J nhalt. Reglerungs- 
Blattes. 
e Versicherungsbeiträge. Siehe Brand-Versicherungs. 
eitrà 
Feuer- Versicherungsgesellschaften. Siehe Brand-Versiche- 
rungsgesellschaften. 
Forstfrevel. Uebereinkunft mit der Krone Preußen über deren Verhütung 195—98. 
Frenenbriehlise Errichtung eines Rechnungsamtes daselbbt.... .. 2248. 
eimarken bei Briefpostsendunen .. . . ... .......... 6—8. 
G. 
Hegenbuche rer. Siehe Quittung. 
Geisa. Die dasige Einkommensteuer--Lokal-Kommisson, dem dortigen Rent- 
amte einstweilen übertrgen ..... . .. 38. 
Geisa. Errichtung eines Rechnungsamtes daselrbfft 239. 
Geldstrafen — verwirkte. — Verordnung über- deren Ansorderung durch 
die Verwaltungsbehören . 227— 229. 
Gemeindevorstände: 
1) sollen die pfarramtlichen Todesbescheinigungen über beurlaubte Soldaten 
an das Militär-Kommando einseden 28. 
2) Vorschrift für dieselben bei Ausführung des Gesetzes über die allgemeine 
Einkommenster . . . 31. 
3) sollen am Ende der Monate Juni und Dezember den Inhalt der 8.8. 17, 
18, 19 des Gesetzes über die algemeine Einkommensteuer in Erinnerung 
vringen. .. .. . . . . . .. .. 222. 
4) sollen die entstandenen Brandschäden sofort und die Bauveränderungen im 
Orte bis zum 1. November jedes Jahres bei dem Rechnungsamte des 
Bezirkes zur Anzeige bringen ............ ... ........ 246. 
5) sind verpflichtet, die Viehsalz= Kransporte von der Soline Arnzyau zu 
überwabdnenen . ...... .... .......... ... 249. 
Gerichtskostenfreiheit der milden Seistungen im m Großherzogehume . 157. 
Gerichtsstand — privilegirter — Gesetz über dessen Herstellung für die 
in dem Eisenachschen Kreise angesessenen, früher reichsunmittelbaren Familien,76— 78. 
undihreGuter...-......«.................................... 122. 
Gerstungen: 1) postalische Einrichtung in diesem Orte und 2) Errichtung 
eines Rechnungsamtes daselbst ..... ................. 20. 168. 
Geschäftsführungen — außergerichtliche. — Das unbefugte Betreiben 
derselben durch Personen, welche weder Advokaten noch Notare sind, betreffend 163. 
Geschäftsordnung — provisorische — fir das Gemeinschaftliche Ober- 
Appellations-Gericht zu Znrna .... ... ... 203— 21S. 
Geschwornen. Die Jahreslisten derselben sind von den Jasta= Aemtern 
nach der Buchstabenfolge leserlich und die Namen und Wohnorte mit lateini- 
schen Buchstaben zu schreiben ..... .. . .. 242. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.