Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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a) über die Reife für den unbedenklichen Eintritt in Prima des Real- 
Gymnasiums zu Eisenach; hierbei wird nachgelassen, die Vorbildung auf jeder 
andern Lehranstalt des Inlandes und des Auslandes zu suchen; 
b) über die Erlernung des Maurer= oder Zimmer-Handwerks während 
zweier Sommerhalbjahre; 
P) über zweijährige Studien-Zeit während der zwischen jenen Sommermo- 
naten gelegenen Winterhalbjahre; 
wornach also die Bau-Kondukteur-Prüfung frühestens drei Jahre nach 
dem Abgange von der Schule abgelegt werden kann. 
Zugleich hat der Kandidat einzureichen: 
4) eine Situations-Zeichnung von einem Terrain und eine Darstellung 
von einem Nivellement in Zeichnung oder Tabellen, beides nach eigener Auf- 
nahme; 
e) eine Zeichnung von einem Gebäude oder einer Maschine nach eigener 
Aufnahme; 
1) sonstige Zeichnungen (Studien-Zeichnungen), welche die Handfestigkeit des 
Kandidaten, sowie Uebung in freien Hand= und getuschten Zeichnungen darzu- 
thun geeignet sind. 
— 
Werden diese Nachweise und Arbeiten ausreichend befunden, so erfolgt die 
Zulassung zu der Bau-Kondukteur-Prüfung. Dieselbe beginnt mit der Bear- 
beitung einer einfachen Aufgabe im Entwerfen ländlicher oder städtischer Ge- 
bäude unter Klaufur, wozu eine Woche Zeit gewährt wird. Sodann folgt die 
mündliche Prüfung, welche sich erstreckt: 
a) auf die gesammte wissenschaftliche und technische Ausbildung, welche 
von den Baubeflissenen aller Richtungen als gemeinsame Grundlage der weite- 
ren Studien zu fordern ist, dahin gehören: 
1) die Arithmetik mit Rücksicht auf praktische Fertigkeit im Rechnen; 
2) die Algebra, wozu die Logarithmen, Progressionen und Zinseszins-Rech- 
nung gehören; 
3) die ebene Geometrie, einschlüssig algebraische und analytische Geometrie; 
4) die ebene Trigonometrie; 
5) die Stereometrie und beschreibende Geometrie, (Projektions-Lehre);
	        
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