Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

Uegierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen- Weimar-Eisenach. 
Nummer 1. 1. Weimar. 12. Jannar 1833. 
  
Ministerial Bekanntmachung, 
die zu Vereinfachung der Geschäfte bei den Einzelgerichten zu 
gebrauchenden Formulare betreffend. 
Das unterzeichnete Departement des Großherzoglichen Staats-Ministeriums 
hatte zu Vereinfachung der Geschäfte für den Gebrauch der Behörden des 
Großberzogtbumes mehre Formulare entwerfen und bestellen lassen, worüber 
die unter dem 28. Juni 1850 (Reg. Blatt v. J. 1850 S. 580 fg.) erlassene 
öffentliche Bekanntmachung das Nähere enthält. 
Seitdem ist das Bedürfniß hervorgetreten, jene Formulare, soweit solche 
die Einzelgerichte betreffen, theils einer Prüfung zu unterwerfen und die- 
selben mit Rücksicht auf verschiedene dagegen gemachte Ausstellungen insoweit 
abzuändern, daß ein möglichst allgemeiner Gebrauch davon gemacht werden 
könne, theils noch einige andere Formulare, als die bisber ausgegebenen, zur 
Erleichterung und Vereinfachung der Geschäfte einzuführen. 
Nachdem die nöthigen Einleitungen hierzu getroffen worden und die dies- 
fallsigen Arbeiten beendigt sind, wird, nachträglich zu der Bekanntmachung vom 
28. Juni 1850, Folgendes verordnet: 
J. 
Die zum Gebrauche der Einzelgerichte bestimmten Geschäfts-Formulare 
sind, nach Ausscheidung der gänzlich außer Anwendung gekommenen und neben 
den von der Kanzlei des Großherzoglichen Appellations-Gerichts zu beziehenden 
Geschäftsthätigkeits-Tabellen und den Akten-Tekturen, künftig folgende: 
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