Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1853. (37)

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IA. Mit dem 1. Oktober d. J. treten folgende Abänderungen der 
Arzenei-Taxe in Kraft: #r 4. 
Emplastrum Cantharidum perpetuum, 1 Dchne 1 8 
Extractum Ipecacuanhae, 1 Gran . — 8 
Senegae, 1 Drachme 3 8 
Mastiche, 1 unze . . 18— 
subs. pulv., 1 Drachme . 2 10 
Radix Ipecucuanhae conc., 1 Drachme 1 2 
„ pulv., 1 Drachme 22 
„ Sencgac, 1 Unze 3 8 
„ ,, conc,1Uuze.-. . 4 6 
» subs. pulv., 1 Drachme . — 8 
Syruyus Ipecacuanhae, 1 Unze l 6 
Tinctura Ipecacuanhae, 1 Unze 5 4 
Trochisci Ipecacuanhae, 1 Unze 4 4 
  
  
Weimar am 7. September 1853. 
Erstes Departement des —N Sächsischen Staats- 
Ministeriums, Abtheilun 
Für den Departements- * 
Schambach. 
Bekanutmachung. 
Da in neuerer Zeit nicht auf allen Zügen der Thüringischen Eisenbahn, 
namentlich nicht auf den Schnellzügen, Wagen dritter Klasse zur Verwendung 
kommen, so wird auf Antrag der General-Direktion der Großherzoglich Säch- 
sischen Fürstlich Thurn und Tarisschen Posten und mit höchster Genehmigung 
Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zum Schlußsatze in dem §. 2 un- 
serer Bekanntmachung vom 11. Mai 1847, die Beförderung von Estaffetten 
auf der Thüringischen Eisenbahn betreffend, hiermit nachträglich verordnet: 
Ist zur Beförderung einer Estaffette ein von einem Post-Kondukteur nicht 
begleiteter Schnellzug, bei welchem Wagen dritter Klasse nicht eingestellt find, 
zu benutzen, so ist dem mitzusendenden besondern Begleiter für die mit einem sol- 
chen Zuge zurückzulegende Strecke der Tour-Reise das Personengeld für einen 
Platz in der zweiten Wagenklasse zu bezahlen. 
Weimar am 7. September 1853. 
Großherzoglich inm Ober-Postinspektion. 
elbig.
	        
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