268
IA. Mit dem 1. Oktober d. J. treten folgende Abänderungen der
Arzenei-Taxe in Kraft: #r 4.
Emplastrum Cantharidum perpetuum, 1 Dchne 1 8
Extractum Ipecacuanhae, 1 Gran . — 8
Senegae, 1 Drachme 3 8
Mastiche, 1 unze . . 18—
subs. pulv., 1 Drachme . 2 10
Radix Ipecucuanhae conc., 1 Drachme 1 2
„ pulv., 1 Drachme 22
„ Sencgac, 1 Unze 3 8
„ ,, conc,1Uuze.-. . 4 6
» subs. pulv., 1 Drachme . — 8
Syruyus Ipecacuanhae, 1 Unze l 6
Tinctura Ipecacuanhae, 1 Unze 5 4
Trochisci Ipecacuanhae, 1 Unze 4 4
Weimar am 7. September 1853.
Erstes Departement des —N Sächsischen Staats-
Ministeriums, Abtheilun
Für den Departements- *
Schambach.
Bekanutmachung.
Da in neuerer Zeit nicht auf allen Zügen der Thüringischen Eisenbahn,
namentlich nicht auf den Schnellzügen, Wagen dritter Klasse zur Verwendung
kommen, so wird auf Antrag der General-Direktion der Großherzoglich Säch-
sischen Fürstlich Thurn und Tarisschen Posten und mit höchster Genehmigung
Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, zum Schlußsatze in dem §. 2 un-
serer Bekanntmachung vom 11. Mai 1847, die Beförderung von Estaffetten
auf der Thüringischen Eisenbahn betreffend, hiermit nachträglich verordnet:
Ist zur Beförderung einer Estaffette ein von einem Post-Kondukteur nicht
begleiteter Schnellzug, bei welchem Wagen dritter Klasse nicht eingestellt find,
zu benutzen, so ist dem mitzusendenden besondern Begleiter für die mit einem sol-
chen Zuge zurückzulegende Strecke der Tour-Reise das Personengeld für einen
Platz in der zweiten Wagenklasse zu bezahlen.
Weimar am 7. September 1853.
Großherzoglich inm Ober-Postinspektion.
elbig.